1,1-Million-Euro-Strafe für Kernkraftwerk


Das Kernkraftwerk Ascó liegt am Ebro-Fluss bei Tarragona (Katalonien). Foto: Hector blanco de frutos

Diverse radioaktive Behälter sind im AKW Ascó abhandengekommen und nicht mehr auffindbar

Madrid – Das Nationale Strafgericht (Audiencia Nacional) hat dem Kernkraftwerk Ascó Fahrlässigkeit bei der Verwaltung radioaktiven Abfalls nachgewiesen und die Betreiber mit einer Geldstrafe von 1,1 Million Euro belegt. In dem Urteil wird bestätigt, was zwei Inspektoren des Rates für Nukleare Sicherheit (CSN), der spanischen Atomaufsichtsbehörde, im Jahr 2011 aufgedeckt hatten: 233 Behälter sind abhandengekommen und spurlos verschwunden.

Die Inspektoren waren seinerzeit nach Ascó gekommen, um den Bestand zu überprüfen. In der Inventur waren 275 aktive sowie 518 „alte“ Behälter aufgelistet. Bei 233 konnten die Verantwortlichen keine Aussage über deren Lagerort machen.

Die Leiter des bei Tarragona und am Ebro-Fluss gelegenen Kernkraftwerkes versicherten, einige seien zwischen 1992 und 2004 in das Atommüll-Endlager El Cabril gebracht worden, während sich andere im kraftwerkeigenen Zwischenlager befänden. Die restlichen Behälter mit radioaktivem Abfall wurden schlichtweg als „verlorengegangen“ deklariert. Aufgrund dieser für die Inspektoren nicht nachvollziehbaren Nachlässigkeit im Umgang mit dem Atommüll fiel der Abschlussbericht – auch wenn es sich um Material mit geringer bzw. mittlerer Radioaktivität und nicht um Brenn­stäbe handelte – vernichtend aus. Die Atomaufsichtsbehörde sah sich veranlasst, beim Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus ein Sanktionsverfahren gegen Ascó zu eröffnen. Im Jahr 2014 unterzeichnete der damalige Minister José Manuel Soria den entsprechenden Bußgeldbescheid über 1,1 Million Euro aufgrund einer „schweren“ Zuwiderhandlung, bestehend aus einer „äußerst defizitären Rückverfolgbarkeit“ der Atommüllbehälter. Bis heute ist der Aufenthaltsort einiger der fehlenden Behälter nicht geklärt.

Die Eigentümer und Betreiber von Ascó – hauptsächlich das Elektrizitätsunternehmen Endesa und zu 15% am zweiten Reaktor Iberdrola – erhoben Widerspruch gegen den Bescheid beim Nationalen Strafgericht. Dieser Tage wurde die Entscheidung des Ministeriums jedoch bestätigt. Die diversen Abweichungen und Fehler in den Registern, in den Archiven und in den Datenbänken über die Lokalisierung des Atommülls habe zu einem schweren Leck in der Kontrolle des radioaktiven Materials geführt, schließt die Audiencia Nacional ab.

Dabei handelt es sich nicht um die erste Strafe für die Betreiber von Ascó, die bereits wegen Entweichens von radioaktivem Material im Jahr 2007 mit der höchsten Geldstrafe unter den spanischen Kernkraftwerken von sage und schreibe 15,4 Millionen Euro belegt worden waren.

Eduardo Gallego, Professor für Nukleartechnik, erklärte gegenüber der Zeitung El País, jegliche radioaktiven Stoffe müssten von Anfang bis Ende genau nachverfolgt werden. Eine nicht mehr mögliche Nachverfolgbarkeit wie im Falle von Ascó sei ein klares Anzeichen für eine defizitäre Verwaltung. „Die Kontrolle und Nachverfolgbarkeit muss absolut engmaschig sein, weil der Verlust des Materials katastrophale Folgen haben kann. In falschen Händen kann das radioaktive Material schwere gesundheitliche Schäden an Menschen oder eine Umweltverschmutzung hervorrufen“ .

Die Atomaufsichtsbehörde versicherte, bei Ascó habe eine solche Gefahr jedoch nie bestanden. Die Behälter seien zwar nicht aufgefunden worden, doch seien sie nie in die freie Verfügbarkeit gelangt.

Endesa hat die Millionenstrafe – und somit das Urteil – anerkannt.    

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