1,5 Milliarden auf der hohen Kante


Die aktuelle Arbeitsministerin, Magdalena Valerio, bei der Amtsübernahme. Links im Hintergrund ihre Vorgängerin Fátima Báñez Foto: EFE

Im Arbeitsministerium sammeln sich Gelder für die Weiterbildung an

Madrid – Im Arbeitsministerium sammeln sich seit drei Jahren Gelder an, die zweckgebunden in die berufliche Aus- und Weiterbildung der spanischen Arbeitnehmerschaft investiert werden müssen. Es sind nun schon über 1,5 Milliarden Euro angehäuft worden, die auf diese Weise der Bevölkerung vorenthalten werden.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände machen die Arbeit der Vorgängerregierung dafür verantwortlich. Sie habe die jetzige Situation durch eine Gesetzesreform geschaffen, die vor drei Jahren verabschiedet wurde und, als Reaktion auf haarsträubende Betrugspraktiken im Umfeld der Anbieter von Weiterbildungskursen, hohe Hürden für die Zulassung von Kursangeboten eingeführt hat. Die angesammelten Gelder beinhalten auch Mittel, die von den einzelnen autonomen Regionen abgerufen und entsprechend eingesetzt werden sollen.

0,7% der Sozialabgaben aller spanischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – jährlich rund zwei Milliarden Euro – sind für die berufliche Weiterbildung reserviert. Die Hälfte für die Weiterbildung und Wiedereingliederung von Arbeitslosen und die andere Hälfte für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsplatz. Dennoch kommt die seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nicht recht in Gang. Zu den Folgen von Budgetkürzungen in der Vergangenheit und den zahlreichen Betrugsskandalen um falsche Ausbildungsakademien, die nur gegründet wurden, um die Fördergelder einzustreichen, ohne die entsprechende Leistung zu erbringen, kommen noch große Probleme bei der Umsetzung hinzu. Diese sind für die Anhäufung der 1,504 Milliarden Euro verantwortlich, die voraussichtlich bis Ende 2018 auf zwei Milliarden Euro anwachsen werden.

900 Millionen Euro davon hätte das spanische Arbeitsministerium in Weiterbildungsangebote stecken müssen. Den Rest hätten die autonomen Regionen, vor allem Andalusien, das, nachdem die Betrugsfälle bekannt wurden, ganz aufhörte, Bildungsprogramme umzusetzen, in die Weiterbildung von Arbeitslosen und Arbeitnehmern investieren müssen. Der Möglichkeit, die angehäuften Mittel anderweitig einzusetzen, hat das Verfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Mehrfach schon urteilten die Verfassungsrichter, dass die Gelder aus der Bildungsabgabe nur zu dem Zweck, für den sie erhoben wurden, verwendet werden dürfen. Deshalb schreibt die Gesetzesreform von 2015 unter anderem vor, die nicht verausgabten Summen zu horten und in den kommenden Jahren ihrem vorgesehenen Zweck zuzuführen.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die nach der Gesetzesreform keine Kurse mehr ausrichten dürfen, dies jedoch über ihnen angeschlossene Körperschaften weiterhin tun können, kritisieren die Verantwortlichen der vorherigen Regie- rung, weil in den letzten Jahren kaum Kurse ausgeschrieben wurden: In 2015 und 2017 gab es keinerlei Ausschreibung und 2016 nur eine im Gesamtwert von 250 Millionen Euro.

Zudem sind die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter der Kursanbieter so hoch, dass sich nicht genügend Ausbilder finden, um die Kurse durchzuführen. Erschwerend kommt hinzu, dass den Kursveranstaltern 40% ihrer Vergütungen erst über ein Jahr, nachdem die Leistung erbracht wurde, ausgezahlt werden, was viele potenzielle Anbieter dazu bringt, Abstand von diesem Geschäft zu nehmen. Deshalb fordert der Arbeitgeberverband CEOE nachdrücklich, das Gesetz wieder zu ändern.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.