Vergangenes Jahr hat der EuGH Spanien zu einer Geldstrafe und einem halbjährlichen Zwangsgeld verurteilt
Madrid – Im Juli vergangenen Jahres verurteilte der Gerichtshof der Europäischen Union den spanischen Staat zur Zahlung von 12 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die Kommunale Abwasser-Richtlinie. Jedes halbe Jahr sollte ein Zwangsgeld von 10,9 Millionen Euro hinzukommen, sollte es Spanien nicht gelingen, die gesetzlichen Vorgaben für die Kanalisation und Abwasserbehandlung in den Gemeinden vollständig zu erfüllen. Mittlerweile ist seit dem Urteil ein Jahr vergangen und die Nichterfüllung der Richtlinie das Land mit 22 Millionen Euro teuer zu stehen gekommen. Zudem wird aller Voraussicht nach das Zwangsgeld bis 2023 erneut jedes halbe Jahr fällig werden.
Spanien verstößt bereits seit 19 Jahren gegen die Kommunalabwasser-Richtlinie, die vorsieht, dass alle Ortschaften mit mehr als 15.000 Einwohnern ihre Abwässer klären müssen. Im Jahr 2011 wurde Spanien vom EuGH wegen Nichterfüllung verurteilt. Damals wurde als Auflage festgelegt, bis Juli 2013 müsse das Land die 43 Gemeinden, die weiterhin ihre Abwässer unbehandelt in Flüsse oder in das Meer leiten würden, mit Kläranlagen ausstatten.
Nach Ablauf der Frist war dies bei 17 Gemeinden nicht erfolgt. Als der EuGH im vergangenen Jahr in einem zweiten Verfahren entschied, ging es nur noch um 9 Gemeinden: (Matalascañas in Huelva, Alhaurín el Grande in Málaga, Isla Cristina in Huelva, Tarifa in Cádiz, Coín in Málaga, Nerja in Málaga, Barbate in Cádiz, Gijón Este sowie Valle de Güímar auf Teneriffa). Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass Spanien erhebliche Anstrengungen unternommen hatte, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, doch nahmen die Richter die Dauer des Verstoßes von 18 Jahren und die Nichterfüllung der Auflage zum Anlass, um eine Geldstrafe von 12 Millionen Euro und ein Zwangsgeld von 10,9 Millionen Euro zu verhängen, welches alle halbe Jahre fällig wird, solange nicht alle Kommunen mit Kanalisation und Abwasserbehandlung ausgestattet sind.
Ein Jahr nach dem Urteil hat die EU-Kommission nur im Fall von Tarifa die Erfüllung der Kommunalabwasser-Richtlinie bestätigen können, nachdem die neue Kläranlage in Betrieb genommen wurde. Diese reinigt jedoch nur das Abwasser von 20.500 Einwohnern, sodass das Zwangsgeld nur um 595.000 Euro herabgesetzt wurde. Die Nichterfüllung der Richtlinie hat Spanien also bislang 22,3 Millionen Euro gekostet. Diese Kosten werden weiter steigen, denn mit einer Inbetriebnahme der letzten der ausstehenden Kläranlagen, und zwar der von Barbate, wird nicht vor 2022 gerechnet.
Die EU-Kommission hoffe, dass Spanien so bald wie möglich die Richtlinie vollständig erfüllen könne, nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch, damit der Staat das Geld für andere Dinge verwenden könne, hieß es aus Brüssel. Die aus der Geldstrafe und dem Zwangsgeld an die EU fließenden finanziellen Mittel würden komplett in den EU-Haushalt eingebracht.
Das zuständige Ministerium für den Ökologischen Wandel will einen Teil der Schulden auf die Gemeinden und die Regionen abwälzen, weil der Bau der Kläranlagen in ihrer Kompetenz liegt, ausgenommen die Abwasserbehandlungsanlagen, deren Bau als offiziell im allgemeinen öffentlichen Interesse erklärt wurde.
Auf europäischer Ebene laufen derzeit weitere vier Verfahren gegen Spanien wegen mangelnder Abwasserbehandlung. Experten gehen davon aus, dass in etwa Tausend Dörfern, Weilern und Urbanisationen weiterhin die Abwässer nicht korrekt gereinigt werden. Die EU-Kommission hat bereits gewarnt, die offenen Verfahren könnten ebenfalls zu Sanktionen führen.
Auch auf lokaler Ebene wird ermittelt. So wurden nach einer Anzeige der Umweltschutzorganisation Ecologistas en Acción in der Provinz Málaga mehrere aktuelle oder ehemalige Bürgermeister bzw. Stadträte wegen der unterlassenen Abwasserbehandlung angeklagt.
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