25 Migranten nach Málaga weitergereist

Zwei Migranten werden vor Abflug am Südflughafen von der Nationalpolizei kontrolliert. Foto: EFE

Zwei Migranten werden vor Abflug am Südflughafen von der Nationalpolizei kontrolliert. Foto: EFE

Personen mit Pass oder laufendem Asylverfahren dürfen sich, einem Urteil zufolge, frei im Land bewegen

Teneriffa – Am 20. April konnten 25 Migranten ungehindert vom Südflughafen aus nach Málaga auf dem spanischen Festland fliegen. Bisher hatte die Polizei stets unterbunden, das Personen, die kein Visum für Spanien haben, ein Flugzeug besteigen. Nun genügte, nach berichten von freiwilligen Helfern, welche die jungen Männer zum Flughafen begleitet hatten, ein gültiger Reisepass und ein zertifizierter Asylantrag mit Fingerabdruck und Fotografie. Weitere 15 Migranten konnten nicht fliegen, weil ihr Asylantrag von der Ausländerbehörde noch nicht mit Foto und Fingerabdruck versehen worden war.
Wenige Tage zuvor hatte der Richter Ángel Teba vom Verwaltungsgericht 5 in Las Palmas de Gran Canaria auf die Klage eines Betroffenen hin entschieden, die Polizei dürfe Migranten, die in einer Patera auf die Inseln gelangt seien, nicht untersagen, einen Flug zum Festland zu besteigen, sofern diese einen Pass oder ihren Asylantrag vorlegen können. Eine solche Reise unterliege jedoch den jeweils gültigen Pandemie-Restriktionen.
Auch der Volksanwalt hatte die Polizei gewarnt. Es existiere keine legale Grundlage dafür, Migranten daran zu hindern, sich frei im Land zu bewegen, falls ihr Abschiebebefehl nicht binnen 72 Stunden ausgeführt werde und sofern es nicht eine gerichtliche Anordnung gebe, die ihre Internierung in einem Migrantenzentrum (CIE) für maximal 60 Tage bestimme. Die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber sei sogar vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.

Marokko stoppt Rückführungsflüge

Marokko verzögert die Abschiebung irregulär eingereister Migranten und hat die vereinbarten Rückführungsflüge gestoppt, weil das Land seinen Luftraum wegen der Pandemie geschlossen hat. Ein offizielles Datum für die Wiederaufnahme gibt es nicht. Der marokkanische Generalkonsul auf den Kanaren, Ahmed Moussa, hat jedoch erklärt, das Abkommen mit Spanien bleibe intakt, und der Luftraum werde zum Ende des Fastenmonats Ramadan wieder geöffnet.
Seit Dezember konnten aufgrund des Abkommens in wöchentlich durchgeführten Flügen bisher 1.400 Marokkaner abgeschoben werden.

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