700.000 Euro Bußgeld annulliert


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Unzulässig lange Bearbeitungszeit der Wertpapier-Aufsichtsbehörde führt zur Aufhebung einer Rekord-Sanktion

Ein Bußgeld von 700.000 Euro, verhängt über Jaime Botín, Spross einer der reichsten Familien Spaniens, ist durch ein Urteil des Nationalgerichts annulliert worden.

Madrid – Die Sanktion war durch die Finanzaufsichtsbehörde CNMV (Nationale Kommission des Wertpapiermarktes) verhängt worden, die jedoch den zugelassenen Bearbeitungszeitraum von maximal eineinhalb Jahren um fünf Monate überschritten hatte. Dadurch wurde die höchste Sanktion, welche die CNMV bisher verhängt hat, Makulatur.

Die Familie Botín ist vor allem dafür bekannt, der größte Aktionär der Santander-Bank zu sein, die sich unter der Führung von Verwaltungsratschef Emilio Botín, dem Bruder Jaimes, der im vergangenen September im Alter von 79 Jahren verstorben ist, von einem kleinen regionalen Geldhaus zu einer der größten Banken der Eurozone entwickelt hat. Darüber hinaus besitzt die Familie Anteile am Bankhaus Bank­­inter, das ursprünglich von der Santander-Bank und der Bank of America als Industriebank gegründet wurde, und das  heute eine eigenständige an der Börse notierte Bank ist.

Wegen dieser Anteile hatte die CNMV das Rekordbußgeld verhängt. Jaime Botín, der bis 2002 Präsident von Bankinter war, hatte lediglich veröffentlicht, dass er 16% des Kapitals von Bankinter halte und „dem Markt“ die Information vorenthalten, dass eine Stiftung der Familie weitere 7,85% besitzt. Bekannt wurde dies erst, als in der HSBC-Bank in Genf zwei Milliarden Euro Vermögen der Familie Botín „entdeckt“ wurden.

500.000 Euro des Bußgeldes entfielen auf Jaime Botín, der diese hinterlegt hat und nun zurückfordern wird, und 200.000 Euro auf die Stiftung XYZ Heritage, deren einziger Begünstigter ebenfalls Jaime Botín ist. Auch sein kürzlich verstorbener Bruder Emilio war in diesem Zusammenhang zur Zahlung von 200.000 Euro verurteilt worden, doch dieser hatte die Sanktion nicht angefochten.

Das Nationalgericht erklärte in seinem Urteil die Sanktionen gegen Jaime Botín und seine Stiftung für nichtig, erlegt dem Wirtschaftsministerium die sofortige Veröffentlichung dieser Entscheidung im staatlichen Amtsblatt BOE „zur Wiederherstellung der persönlichen Glaubwürdigkeit“ Jaime Botíns auf und verurteilt das Ministerium darüber hinaus zur Übernahme der Kosten. Das Gericht bezog die Frage einer möglichen Verjährung des Verstoßes, weil seither mehr als fünf Jahre verstrichen sind, nicht in die Urteilsfindung mit ein.

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