Die Gerichte haben diverse Konzerne von Zahlungen in Millionenhöhe befreit
Madrid – Der Nationale Gerichtshof hat diverse spanische Konzerne vor Geldbußen in Millionenhöhe bewahrt, mit denen das Kartellamt Wettbewerbsverstöße ahnden wollte.
Zuerst war es Repsol, dann Telefónica, Vodafone, Orange, Intel und etwas später noch einmal Teléfonica, die von der Audiencia Nacional bzw. in einem Fall vom Europäischen Gerichtshof „befreit“ wurden.
Im Juli 2015 war dem internationalen Erdölkonzern Repsol eine Geldbuße von 22,6 Millionen Euro auferlegt worden. Das Kartellamt hatte eine unzulässige Preispolitik und die Vergabe von Preisnachlässen für die Repsol-Tankstellen verurteilt. Der Konzern hatte damals die Bestrafung als „ungerecht, unverhältnismäßig und haltlos“ bezeichnet. Bereits einige Monate zuvor hatte das Kartellamt wegen unzulässiger Preisabsprachen zwischen Repsol, Cepsa, Disa und Galp den spanischen Marktführer mit Sitz in Madrid zu einer Geldbuße von 20 Millionen Euro verurteilt. Doch Repsol wehrte sich gegen die Wettbewerbshüter – mit Erfolg. Ende Juli bestätigte der Nationale Gerichtshof den Einspruch des Konzerns wegen eines formellen Fehlers des Kartellamtes.
Anfang September dann hob der Nationale Gerichtshof eine Geldbuße von insgesamt 120 Millionen Euro auf, die von Teléfonica, Vodafone und Orange gezahlt werden sollte. 2012 hatte das Kartellamt unlauteren Wettbewerb unterstellt und den Telekommunikationskonzernen vorgeworfen, kleineren Anbietern exzessive Preise für den Kurznachrichtenversand (SMS) abverlangt zu haben.
Kurz darauf befreite der Europäische Gerichtshof Intel von einer Geldbuße über 1,06 Milliarden Euro, mit der das US-amerikanische Unternehmen vom spanischen Kartellamt ebenfalls wegen unlauteren Wettbewerbs belegt worden war. Intel hatte sich zur Wehr gesetzt und angeführt, die Angelegenheit sei nicht hinreichend untersucht worden.
Am 7. September folgte die weitere Aufhebung einer Geldstrafe, die Telefónica vom Kartellamt auferlegt worden war. Im Oktober 2014 hatten die spanischen Wettbewerbshüter für unzulässig erklärt, dass bei einem seit 2006 geltenden Vertragstyp für KMUs die Mindestvertragslaufzeit an Rabatte geknüpft wurden, sich die Mindestvertragslaufzeit automatisch verlängerte und die Strafzahlungen stetig zunahmen. Der Nationale Gerichtshof setzte die Geldbuße mit der Begründung aus, das Kartellamt habe „diskriminierend“ entschieden, weil es andere Unternehmen mit denselben Praktiken nicht bestraft habe.
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