Ohne Lizenz und zugelassenes Werbepersonal keine Straßenwerbung mehr
Die Stadt Adeje hat eine neue Stadtverordnung erlassen, um gegen die Belästigung der Urlauber durch Timesharing-Werber vorzugehen.
Die neue Verordnung befasst sich ausschließlich mit dieser Urlaubsvariante und deren Verkaufsprinzip, denn, wie Stadtrat José María Álvarez erklärte, „hat ein Fünfsterne-Urlaubsziel dafür zu sorgen, dass sich Besucher entspannt und wohl fühlen“. Da die Zahl der Timesharing-Werber im Tourismuszentrum von Adeje immer mehr überhand genommen hat und zu einer erheblichen Belästigung für die Urlaubsgäste geworden ist, habe man sich zu dieser Maßnahme veranlasst gesehen, erläuterte er weiter und fügte hinzu: „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir hier vom Hauptmotor unserer Wirtschaft sprechen, durch den wir langsam aber sicher diese Krise überstehen.“
Die neuen Regeln, an die sich Timesharing-Firmen in Adeje halten müssen, sollen den unkontrollierten Belästigungen der Urlauber durch Dutzende Werber auf der Straße ein Ende setzen und gewährleisten, dass die angebotenen Produkte innerhalb des legalen Rahmens liegen.
Werbepersonal darf in keinem Fall Direktverträge abschließen
Mit sofortiger Wirkung müssen sämtliche Unternehmen, die Timesharing anbieten und für ihre Produkte auf der Straße werben wollen, eine Lizenz beim Rathaus beantragen und eine Gebühr entrichten. Bei der Erteilung der Lizenz wird unter anderem festgelegt, dass nur Mitarbeiter des entsprechenden Unternehmens die Werbung durchführen können, die Straßen-Werber lediglich Informationsmaterial verteilen und niemals Direktverkäufe abschließen können und die Urlaubsanlagen, für die geworben wird, in der Gemeinde liegen müssen. Die Timesharing-Werber müssen sich mit einer von der Stadt ausgestellten ID-Karte ausweisen und eine ebenfalls von der Stadt festgelegte Uniform tragen, um von den Ordnungshütern der Stadt als zugelassenes Werbepersonal erkannt zu werden. Die Firma hat für jeden Mitarbeiter, der auf der Straße wirbt, eine Kaution von 5.000 Euro zu hinterlegen.
Firmen, die sich dieser neuen Regelegung nicht unterordnen, riskieren saftige Bußgelder von 500 bis 3.000 Euro und den Lizenzentzug.
Durch die neue Verordnung will die Stadtverwaltung auch Einfluss auf die Zahl der Timesharing-Werber auf der Straße nehmen. „Wir sind der Auffassung, dass die hohe Dichte an Informationspersonal auf der Straße eine deutliche Beeinträchtigung der Erholung und Bewegungsfreiheit unserer Gäste darstellt, die sich durch das Werbepersonal bedrängt fühlen“, stellte Stadtrat Álvarez fest. Nun soll der Zahl dieser Werber Grenzen gesetzt werden. Dies soll einerseits durch die Beschränkung der Anzahl von Lizenzen geschehen, andererseits durch die Festlegung der Uhrzeiten, zu denen die Werber potenzielle Käufer ansprechen dürfen – zwischen 10.00 und 20.00 Uhr.
Jedes Unternehmen hat eine Liste seiner Angestellten vorzulegen, die mit Lichtbild und genauen Personenangaben eingetragen werden. Außerdem muss die Firma eine Bescheinigung über die Sozialversicherung dieser Arbeitnehmer vorlegen. Man wolle, so die Stadtverwaltung, nicht nur die Urlauber schützen, sondern auch die Angestellten dieser Firmen, die oftmals durch fehlende Arbeitsverträge ungeschützt seien.
Jede Lizenz wird für eine maximale Laufzeit von einem Jahr erteilt. Nach Ablauf von 12 Monaten muss sie erneuert werden.
Die neue Timesharing-Verordnung von Adeje geht sogar über die Regelung der Werbung hinaus und soll sicherstellen, dass Kunden, die sich für ein Teilzeiteigentum entscheiden und einen Vertrag unterschreiben, nicht betrogen werden. So müssen die angebotenen Verträge dem Gesetz 4/2012 (Ley 4/2012, de 6 de julio, de contratos de aprovechamiento por turno de bienes de uso turístico) gerecht werden.
Sie interessieren sich für ein Teilzeiteigentum in Spanien? Auf dem Informations- und Service-Portal zur Umsetzung von Artikel 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland – www.portal21.de – können sich Verbraucher über ihre Rechte im Urlaub und Timesharing nach spanischem Recht informieren.
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