Amtsgericht verurteilt Bank, weil sie eine Losverkäuferin um ihre Ersparnisse brachte
Das Geldinstitut Bankia ist vom Amtsgericht Nummer 4 in La Laguna verurteilt worden, weil es der blinden Seniorin Iluminada E.M.M. risikoreiche Finanzprodukte verkauft hat.
Das Urteil konstatiert mangelnde Zustimmung seitens der Betroffenen, weil ihr die nötigen Informationen, um das Produkt einzuschätzen, wiederholt vorenthalten wurden. Die Verkäuferin der Blindenlotterie Once, die von La Gomera stammt, in Taco auf Teneriffa lebt und über keinerlei Schulbildung verfügt, wurde auf diese Weise um ihre Lebensersparnisse gebracht.
Zuerst verkaufte die Bank, die damals noch BanCaja hieß, der Frau im Juni 2008 Schuldverschreibungen im Wert von 4.207 Euro. Dann im Mai 2009 weitere Obligationen für 18.000 Euro und einen Monat später Vorzugsaktien für 3.000 Euro. 2011 folgten Bankia-Aktien für 37.500 Euro.
Iluminada E.M.M. war den Bankmitarbeitern wohl bekannt, weil sie in der Nähe der Filiale in Taco wohnt und weil sie gleich nebenan, bei einem Ärztezentrum die Lose der Blindenlotterie verkaufte. Dies bedeutet, dass die Bankberater sehr wohl wussten, dass die Kundin die Verträge und Informationsbroschüren, die ihr vorgelegt wurden, nicht lesen konnte.
Die zuständige Bankberaterin räumte in der Verhandlung ein, dass die Kundin ihr Geld sonst immer konservativ in sichere Finanzprodukte, wie beispielsweise Festgeld, angelegt hatte und dass ihr, obwohl sie nicht sehen konnte, die Informationen und Verträge nie vollständig vorgelesen wurden.
Für die Richterin Pilar Olmedo López steht fest, dass Iluminada E.M.M. nie auf die Möglichkeit des Verlustes ihres Geldes hingewiesen wurde und die Bankberater niemals berücksichtigten, dass sie keinerlei Wissen über die Funktionsweise von Finanzgeschäften hatte. Stattdessen verkauften sie ihr Risikoprodukte, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprachen. Zudem war der obligatorische Fragebogen, der die Zustimmung des Bankkunden dokumentieren soll, mit vorformulierten Antworten der Bankangestellten und falschen Angaben ausgefüllt worden. Beispielsweise wurde die Frage nach der Schulbildung mit „grundlegend“ beantwortet, obwohl in Wirklichkeit keinerlei Schulbildung vorliegt. Auch hat, entgegen den Angaben, ihr Beruf als Losverkäuferin nichts mit Finanzprodukten zu tun, sie hatte in den Jahren zuvor nie Obligationen gekauft und nicht vierteljährlich investiert.
In dem Urteil wird festgestellt, die Klägerin habe in ausreichender Weise bewiesen, dass die Bank alle ihre Verpflichtungen zur Information nicht eingehalten habe. Alle Verträge wurden für nichtig erklärt, und die Bank verurteilt, alle Geldleistungen zurückzuerstatten und die Kosten des Verfahrens zu tragen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]