Kanarische Inseln – Der 26. April 2020 war ein ganz besonderer Sonntag in Spanien. Viele Familien feierten an diesem Tag das Gefühl der Freiheit, das ihnen die von der Regierung erteilte Erlaubnis zu Spaziergängen nach sechs Wochen der „Gefangenschaft“ in den eigenen vier Wänden schenkte. Die Erlaubnis galt zunächst für Kinder bis 14 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und für eine Stunde am Tag.
Der zaghafte Beginn der Lockerung der Corona-Maßnahmen füllte die Straßen und Plätze mit Kindern, die teils auf Rollern, Fahrrädern und mit Rollschuhen die wiedergewonnene Bewegungsfreiheit genossen.
Seit dem 2. Mai ist nun der gesamten Bevölkerung Spaniens das Spazierengehen zu bestimmten Uhrzeiten und im Umkreis eines Kilometers zur Wohnung erlaubt. Auch Sport im Freien ist wieder möglich, und so füllten sich die Straßen am ersten Maiwochenende mit Radfahrern und Joggern.
Surfen ja, Baden nein
Da die Regierung ausdrücklich die Ausübung des Individualsports – unter Beachtung der nach Altersgruppen festgelegten Zeitfenster – gestattet hat, gab es an den Stränden auch einen regelrechten Anstrum von Surfern und Schwimmern. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass das Baden zu reinen Vergnügungszwecken weiterhin untersagt ist. Auch wird die Erlaubnis auf Gemeindeebene unterschiedlich gehandhabt, da es im Ermessen der Stadtverwaltungen liegt, ihre Strände und Buchten für den Publikumsverkehr freizugeben.
Außerdem sei darauf hingewiesen, dass nur innerhalb der eigenen Gemeinde Sport betrieben werden darf; eine Anfahrt mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.
Der regionale Fernsehsender Televisión Canaria klärte am 3. Mai darüber auf, wo geschwommen werden darf und wo nicht. Auf Teneriffa ist der Zugang zum Meer demnach in Adeje, Arico, Arona, Candelaria, Fasnia, Garachico, Granadilla, Guía de Isora, Icod de los Vinos und Los Realejos weiterhin verboten. In den übrigen Gemeinden ist Sport im Meer erlaubt, mit Ausnahme von San Juan de la Rambla, wo gesurft, aber nicht geschwommen werden darf.
Auf Gran Canaria sind die Strände in San Bartolomé de Tirajana, zu denen Maspalomas und Playa del Inglés zählen, weiter gesperrt. Individueller Wassersport ist dagegen in den anderen Gemeinden der Insel, einschließlich der Hauptstadt Las Palmas de Gran Canaria, erlaubt, mit zwei Ausnahmen: In Ingenio ist Surfen erlaubt, nicht aber Schwimmen. In La Aldea ist es umgekehrt.
Auf La Palma sind die Küsten von Breña Baja, Barlovento, Tazacorte und Puntagorda gesperrt.
Auf Lanzarote ist der Zugang zur Küste nur in Yaiza weiterhin verboten, und auf Fuerteventura, La Gomera und El Hierro ist Wassersport überall erlaubt.