Die Verhandlungen per Videokonferenz wurden wieder eingestellt
Madrid – Das Spanische Verfassungsgericht wird keine weiteren Verfahren im Wege der Videokonferenz durchführen. Dies läuft einer durch das Parlament bestätigten Gesetzesverordnung zuwider, welche das Justizministerium, der Justizgeneralrat und die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen haben, um einen Kollaps des Justizapparates zu vermeiden. Sie sieht vor, dass für die Dauer des Alarmzustandes und drei Monate darüber hinaus Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden sollen, sofern dies technisch möglich ist.
Das Verfassungsgericht hat diese Form der Verhandlungsführung, die in den letzten Wochen in vielen Gerichten regelmäßig angewandt wird, den- noch ausgesetzt, weil die Informatiker der Institution davor gewarnt haben, die Videoverhandlungen und die Beratungen der Richter via Konferenzschaltung seien nicht sicher. Es sei möglich, dass sich Hacker Zugriff verschaffen und die Inhalte öffentlich werden. Außerdem, so argumentieren die Richter, erfordern die Beratungen des Verfassungsgerichtes zwingend Debatten mit persönlicher Anwesenheit.
Doch das Verfassungsgericht ist nicht Teil des Justizapparates und demzufolge nicht an die Gesetzesverordnung des Justizministeriums gebunden, die erstmals mündliche Verhandlungen und die Befragung von Zeugen und Beschuldigten im Wege der Videokonferenz regelt. Aus demselben Grund wird das „Tribunal Constitucional“ den gesamten Monat August lang schließen, wie es normalerweise alle spanischen Gerichte tun. Die anderen Gerichte und sonstigen Organe des spanischen Justizapparates werden dagegen im August drei Wochen lang arbeiten, um die während der Ausgangssperre verlorene Zeit aufzuholen.
Die bisher einzige Videoberatung der Verfassungsrichter wurde am 6. Mai abgehalten, um über die Zulassung einer Verfassungsklage der Partei VOX gegen den Alarmzustand, sowie über eine Klage gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes über die Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen zu entscheiden. Darüber hinaus sieht das Ver- fassungsgericht keine Eile geboten, da Versammlungen der Richter für die Ausarbeitung der ausstehenden Urteile nicht vonnöten seien und außerdem durch den Alarmzustand alle Fristen unterbrochen wurden.