Verfassungsgericht prüft Alarmzustand

Santiago Abascal ist der Parteichef von Vox. Foto: EFE

Santiago Abascal ist der Parteichef von Vox. Foto: EFE

Die Beschwerde der nationalkonservativen Partei VOX wurde zugelassen

Madrid – Das spanische Verfassungsgericht wird prüfen, ob das Dekret, durch welches der Alarmzustand wegen der Coronavirus-Epidemie verhängt wur­­de, sowie seine anschließenden Verlängerungen verfassungskonform ist. Die Richter des „Tribunal Constitucional“ haben Anfang Mai einstimmig eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde der nationalkonservativen Partei VOX zugelassen.
Wenn die Gültigkeit des Dekrets und seiner Verlängerungen endet, wird der spanischen Regierung eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer sie zu dem Sachverhalt Stellung nehmen kann. Das Verfassungsgericht geht davon aus, dass es etwa ein halbes Jahr dauern wird, bis über die Beschwerde entschieden ist.
Die Angemessenheit des Alarmzustandes als juristisches Mittel zur Bewältigung der Epidemie ist umstritten, seit er am 14. März 2020 beschlossen wurde. Nun wird das Verfassungsgericht das letzte Wort haben. Die Zulassung der Verfassungsbeschwerde von VOX wurde unter dem Vorsitz des Richters Fernando Valdés Dal-ré vorgenommen, der zum progressiven Flügel gehört. Dieser ist im Verfassungsgericht in der Minderheit, sodass mit einer intensiven Debatte zu rechnen ist.
Nicht nur die politische Rechte hat ihre Ablehnung gegenüber der Ausrufung des Alarmzustandes nach Artikel 116 der spanischen Verfassung zum Ausdruck gebracht, sondern auch der konservative Anteil der Richterschaft hat klar gezeigt, dass man mit dem Einsatz dieses Instruments nicht einverstanden ist, das es erlaubt, die Grundrechte zeitlich begrenzt einzuschränken.
Die Uneinigkeit darüber, inwieweit es rechtmäßig sein kann, die Grundrechte einzuschränken, zeigt sich unter anderem im Umgang mit dem Demonstrationsrecht. In Aragón und Navarra ließen die jeweiligen Oberlandesgerichte Anfang Mai Demonstrationen zu. In Galicien dagegen wurde eine Demonstration verboten, was zu einer Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft CUT führte. Daraufhin trat das Verfassungsgericht in einer Dringlichkeitssitzung zusammen und verweigerte die Erlaubnis zur Demonstration. Das Hauptargument war, dass der Schutz der Gesundheit Vorrang habe vor der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Dies müsse jedoch in jedem Einzelfall neu abgewogen werden.

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