Asylstau: Bis Jahresende sollen 140.000 Anträge beschieden werden

Ein Schlafsaal des Aufnahmezentrums „El Vivero“ für Asylbewerber in Madrid Foto: Ayuntamiento de Madrid

Ein Schlafsaal des Aufnahmezentrums „El Vivero“ für Asylbewerber in Madrid Foto: Ayuntamiento de Madrid

Das Innenministerium will die Bearbeitung der Fälle
beschleunigen

Madrid – Das Asylbüro des Innenministeriums (Oficina de Asilo y Refugio) hat die Bearbeitung der Asylanträge, die sich seit 2018 zu Zehntausenden angesammelt haben, beschleunigt. Bis August sind 82.128 Anträge beschieden worden – die meisten davon negativ – und bis zum Jahresende sollen noch 60.000 weitere bearbeitet werden. Würde diese Planung eingehalten, so hätte sich die Bearbeitungsgeschwindigkeit gegenüber dem Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Im vergangenen Jahr wurde über insgesamt 62.398 Anträge entschieden.
Mit über 105.000 laufenden Verfahren ist Spanien eines der Länder in Europa, welche die meisten unerledigten Asylverfahren angehäuft haben. Zwei Jahre dauert es, bis die Antragsteller von den spanischen Behörden eine Antwort erhalten. Dieser Missstand trägt dazu bei, die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen zu überlasten.
Im Gegensatz zu seinen wichtigsten Partnern in Europa, ist Spanien ein Land, das wenige Flüchtlinge anzog. Doch dies änderte sich vor zwei Jahren. Migranten aus Venezuela, Kolumbien und Zentralamerika, die wegen der Gewalt und Instabilität in ihren Heimatländern in großer Zahl auswandern, machten Spanien nun innerhalb der EU zu einem der Länder mit der größten Zahl an Asylsuchenden.
Im Jahr 2020 sind trotz der Pandemie-Beschränkungen an den Grenzen über 50.000 Asylanträge gestellt worden. Das Rekordjahr ist bisher 2019 mit fast 120.000 Anträgen.
Das Asylbüro des Innenministeriums, das seit 1992 noch immer mit dem gleichen Personalstand und dem gleichen EDV-System arbeitete, war auf den Ansturm nicht vorbereitet. Innenminister Fernando-Grande Marlaska reagierte auf die neue Lage, indem er die Schaffung von 231 neuen Stellen und die Modernisierung des Datenverarbeitungssystems veranlasste. Letzteres wird sich jedoch erst ab dem kommenden Jahr auswirken. Mit der alten EDV können Tausende schon entschiedene Anträge nur in kleinen Teilmengen nacheinander abgeschlossen und herausgeschickt werden, weil das System sonst überlastet wird.
Die letzte interministerielle Ausschusssitzung, durch welche die bereits bearbeiteten Asylverfahren entschieden werden, wurde im August abgehalten. 19.730 Verfahren wurden an diesem Termin abgeschlossen, fast 60% mit einer Ablehnung. Über 7.000 Aufenthaltsgenehmigungen wurden aus humanitären Gründen erteilt, in der Mehrzahl an Venezolaner, weiteren 668 Personen wurden andere Schutzmaßnahmen zugestanden.
In Spanien ähnelt das Profil der Asylbewerber eher demjenigen in den USA als dem Deutschlands oder Frankreichs. In vielen Fällen entspricht es nicht den Kriterien der Genfer Konvention, um als Flüchtling anerkannt zu werden, und genügt auch nicht für ein Anrecht auf „subsidiären Schutz“. Dieser ist weniger umfassend, erkennt aber eine Gefahr für den Antragsteller bei der Rückkehr in sein Heimatland an und ermöglicht Aufenthalt sowie legale Arbeit.
In Spanien werden aufgrund dessen nur rund 5% der Asylanträge bewilligt. Während der Bearbeitungszeit der Anträge dürfen die Asylsuchenden in Spanien leben, und nach Ablauf von sechs Monaten können sie auch legal eine Arbeit aufnehmen.
83% der Asylsuchenden in Spanien stammen aus den folgenden acht lateinamerikanischen Ländern: Venezuela, 32%, Kolumbien, 32%, Honduras, 7%, Peru, 6%, Nicaragua, 3% und El Salvador, 3%.

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