Nationalgericht lehnt zum dritten Mal die Auslieferung türkischer Staatsbürger ab

Erdogan_Präsident der Türkei_Foto EFE

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Auslieferung abgelehnt

Ein Auslieferungsersuchen der türkischen Regierung hat das Spanische Nationalgericht jetzt auch in einem dritten Fall abgelehnt. Es geht um einen Geschäftsmann, der über die Residencia in Spanien verfügt. Der Vorwurf lautet, er gehöre einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Gruppe von Fetulá Gülen, an. Weder Spanien noch die EU betrachten diese als terroristisch, heißt es in der Begründung des Gerichtshofes. Der Antrag der Regierung Erdogans erfolgte bereits 2018 in verbaler Form vor den Madrider Behörden, der zunächst von der Regierung Rajoy akzeptiert wurde. Am 10. März vergangenen Jahres wurde E.A. dann in Villanueva del Vallés festgenommen. Doch nach der ersten Vernehmung ließ ihn der zuständige Richter wieder frei. Bereits 2017 hatte Spanien zwei Auslieferungen, die des schwedischen Journalisten türkischer Herkunft Hamza Yalcin sowie des türkisch-deutschen Schriftstellers Dogan Akhandli abgelehnt.

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