Die Antragsfrist für ICO-Bürgschaften und die Laufzeiten von Geschäftskrediten wurden per Gesetzesverordnung verlängert
Madrid – Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage, welche die Existenz unzähliger Unternehmen und Selbstständiger bedroht, bemüht sich die Regierung darum, das Schreckgespenst zu erwartender Massenpleiten zu bannen, bis sich die Lage normalisiert. Dabei kommen ihr die finanziellen Hilfen aus Brüssel zustatten, die es der öffentlichen Hand ermöglichen, Liquidität in die Wirtschaft zu bringen.
In diesem Sinne hat der Ministerrat Mitte November eine Gesetzesverordnung beschlossen, welche die Möglichkeit, staatlich verbürgte Kredite zu beantragen, bis Mitte 2021 verlängert und die Banken dazu verpflichtet, die Kreditrückzahlungsfristen um bis zu drei Jahre sowie die Karenzphase auf bis zu 24 Monate auszudehnen.
Die Banken dürfen die Vergabe von Geschäftskrediten, für die das staatliche Kreditinstitut ICO bürgt, nicht an Bedingungen wie den gleichzeitigen Abschluss weiterer Bankprodukte knüpfen und auch die Zinsen nicht anheben.
Wirtschaftsministerin Nadia Calviño erklärte dazu: „Es geht darum, denjenigen Projekten zu helfen, die bis zum Ausbruch der Coronakrise gesund waren und vorübergehende Liquiditätsschwierigkeiten durchmachen.“
Nach Einschätzung der Finanzministerin María Jesús Montero verschafft die Verlängerung der Fristen vielen Unternehmen, die sonst zum Scheitern verurteilt wären, den notwendigen Spielraum, um die schwierigen Zeiten zu überstehen.
Die Regierung hat bisher zwei große Linien von staatlich verbürgten Krediten herausgebracht. Eine erste von 100 Milliarden Euro im März dieses Jahres und eine zweite von 40 Milliarden Euro speziell für die Digitalisierung und die umweltfreundliche Wirtschaft. Die Nachfrage ist groß. Bisher wurden Bürgschaften in Höhe von 82 Milliarden Euro in insgesamt 881.000 Kreditoperationen übernommen. 98% gingen an kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige.
Das ICO befürchtet, dass ein Teil dieser Kredite nie zurückgezahlt werden wird. Deshalb wurde es mit einem neuen Instrument ausgestattet, um Außenstände eintreiben zu können. Es erhält Zugang zur Risikoinformationszentrale der Spanischen Zentralbank Cirbe, um in Erfahrung bringen zu können, ob säumige Schuldner in anderen Banken über Guthaben verfügen.
Eine weitere Maßnahme der Regierung gegen die drohenden Massenpleiten ist die erneute Verschiebung der Frist, ab der die Aussetzung der Anzeigepflicht für den Konkurs einer Firma endet: vom 31. Dezember 2020 auf den 14. März 2021.