Gericht entzieht misshandelten Hund dem Halter


Zum ersten Mal in Spanien:

Schon vor zwei Jahren war ein Mann aus Granada zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden, weil er seine schwarz-weiß-gefleckte Hündin „Chica“ brutal getreten hatte.

Granada – Nachbarn hatten ihn angezeigt, weil er auch in Gegenwart des fünfjährigen Nachbars­­jungen nicht von dem Tier abließ. Nun wurde der Mann zum zweiten Mal zu einer ebenso hohen Geldstrafe verurteilt und verlor außerdem das Sorgerecht für die Hündin. Diese Gerichtsentscheidung ist bisher einmalig in Spanien. Die Anzeige kam diesmal von der Tierschutzgruppe „Amigos de los Animales“. Eine Frau hatte beobachtet wie der Mann seinen Hund auf der Straße brutal verprügelte und bat ihn, ihr doch das arme Tier zu überlassen, was der Mann ablehnte, woraufhin sie die Polizei verständigte. Den Beamten erklärte der Hundebesitzer, er schlage den Hund, weil er nicht folgte und weil er sich dann beruhige. „Einem Hund schaden Schläge nicht. Es ist (nur) ein Tier“ und er habe ihn nur so geschlagen „wie Männer ihre Frauen schlagen“. Ob der Mann verheiratet ist, wurde nicht bekannt.

Aufgrund mangelnder Einsicht wurde ihm das Tier nun entzogen, und die Tierschützer haben beantragt, dem Mann generell das Halten von Tieren zu verbieten. Die Hündin, die „sehr trübsinnig“ in neue Pflege kam, „spielt jetzt schon mit dem Ball“, so die Tierschützer.

Nach dem Tierschutzgesetz von 2004 drohen Misshandlern sogar Gefängnisstrafen zwischen drei und zwölf Monaten, die aber nur sehr selten verhängt werden. Meistens ahnden die Richter solche Fälle mit Geldstrafen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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