Vermögen von Parlamentariern und Senatoren muss öffentlich sein
Eine geplante Reform des Ley Orgánica Electoral General, des Wahlrechts mit Verfassungsrang, soll unter anderem die bislang herrschende Geheimniskrämerei um die Besitztümer und Einkommen von Parlamentariern und Senatoren aufheben.
Madrid – Vielmehr muss ihr Besitz ab Inkraftreten der Reform auf den offiziellen Webseiten der beiden Kammern des spanischen Parlaments veröffentlicht werden.
Die Reform ist auf Initiative der Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Senats, José Bono und Javier Rojo, eingeführt worden und soll, wenn alles nach Plan läuft, bereits im September in Kraft treten.
Neben Besitz und Einkommen müssen auch mögliche lukrative Nebenbeschäftigungen der Parlamentarier und Senatoren für jedermann einsichtlich gemacht werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]