Körperschaftssteuer
Die großen börsennotierten Konzerne zahlen gerade einmal 4% Steuern, obwohl der Körperschafts-Steuersatz nominell bei 30% liegt. Regierungschef Mariano Rajoy hat schon vor einem Jahr erklärt, dass die 35 Unternehmen des spanischen Aktienindex IBEX zur Zeit seines Regierungsantritts überhaupt keine Steuern gezahlt hätten.
Madrid – Auch wenn sich dieses geringe Steueraufkommen zum Teil daraus erklärt, dass diese Unternehmensgruppen Zweigstellen im Ausland haben und in Spanien nur Steuern für ihre inländischen Filialen abführen, ist es doch Tatsache, dass sie die Besteuerung ihrer im Land erwirtschafteten Gewinne durch ein komplexes Geflecht von Abschreibungen überproportional reduzieren.
Finanzminister Cristóbal Montoro plant nun, die ausufernden Abschreibungsmöglichkeiten zu beschneiden und im Gegenzug den Steuersatz auf höchstens noch 25% zu senken. Und so arbeitet das Expertengremium, das Montoro mit der Ausarbeitung seiner Steuerreform betraut hat, an der Begrenzung der steuerlichen Absatz- und Abschreibungsmöglichkeiten. Das Volumen der Abschreibungen in diesem Bereich wird auf zwanzig Milliarden Euro geschätzt, und die geplante Reform könnte dem Fiskus zusätzliche drei Milliarden Euro einbringen.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Regierung schon einige Modifikationen der Unternehmensbesteuerung verabschiedet, durch die die Konzerne stärker zur Kasse gebeten werden. Viele dieser Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und laufen im Jahr 2015 aus. Die Steuerreform soll die ausufernde Abschreibungspraxis nun permanent eindämmen.
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Spanien PYMEs (Pequeñas y Medianas Empresas) genannt, werden weit mehr als die internationalen Konzerne von der Senkung des Steuersatzes profitieren, weil die meisten Abschreibungskonstrukte sowieso nur von Letzteren genutzt werden können. Für die PYMEs gilt auch heute schon ein reduzierter Steuersatz von 25%, der dennoch einer der höchsten in Europa ist. Die Expertenkommission hält diese Unterscheidung zwischen kleinen und großen Unternehmen für ein Wachstumshindernis und plädiert an dieser Stelle für eine Vereinheitlichung dieses Steuersatzes. Auch die Absetzbarkeit von Finanzierungskosten will die Arbeitsgruppe einschränken, da diese Regelung die Überschuldung der Unternehmen fördere.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]