Deutsche Energie-Unternehmen verklagen Spanien


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Investoren wollen die Beschneidung ihrer Erträge durch die Reform des Energiesektors nicht hinnehmen

Die Kürzung der Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen hat eine Welle von Klagen ausländischer Investoren gegen den spanischen Staat ausgelöst.

Madrid – Im Gefolge der RWE, die Ende 2014 Klage einreichte, haben zwei öffentlich-rechtliche Unternehmen und einige private Investoren Klage beim Schiedsgericht der Weltbank, dem Internationalem Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID, eingereicht.

Kläger sind die Stadtwerke München, RWE Innogy, Rhein­Energie, AS 3 Beteiligungs-GmbH, Ferrostaal Industrial Projects, Ferranda, Andasol Fonds GmbH & Co. KG, Andasol 3 Kraftwerks-GmbH und das spanische Unternehmen Marquesado Solar. Sie machen eine Verletzung des Vertrages über die Energiecharta von 1991 geltend, der unter anderem die Investitionen im Energiesektor schützt. Es geht um die Beteiligung der Unternehmen am Solar-Kraftwerk Andasol 3 in Granada, mit dessen Errichtung 2008 begonnen wurde und das seit September 2011 in Betrieb ist. Es handelt sich dabei um ein solarthermisches Kraftwerk mit einer Leistung von 50 Megawatt. Marquesado Solar verwaltet die Investitionen von 300 Millionen Euro, an denen die Stadtwerke München mit 48,9% beteiligt sind und die RWE Innogy und Rheinenergie weitere 25,1% halten.

Diese Klage  ist schon die neunte, die von ausländischen Investoren beim ICSID eingereicht wird. Weitere Verfahren sind bei anderen Institutionen eröffnet worden. Für Spanien geht es dabei um Hunderte Millionen Euro Schadenersatzforderungen wegen der Kürzungen der Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien, die sowohl von der vorherigen als auch von der aktuellen spanischen Regierung beschlossen wurden.

Die Kläger machen eine Verletzung der Rechtssicherheit von Investitionen im Energiesektor, welche durch den Energiecharta-Vertrag garantiert wird, geltend. Die spanische Regierung hält dagegen, dass sie sehr wohl eine vernünftige Rendite der getätigten Investitionen respektiere, nicht jedoch eine unverhältnismäßige. Es handle sich auch nicht um eine Diskriminierung ausländischer Firmen, da spanische Investoren gleichermaßen von dieser Reform des spanischen Energiesektors betroffen seien.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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