Einlagensicherung – zahlt der Gesetzgeber?


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Ein Beitrag von Hans-Peter Holbach

„Mit der gesetzlichen Einlagensicherung ist das Geld von Bankkunden innerhalb der EU pro Person und Bank bis zu einer Höhe von 100.000,– Euro abgesichert.

Das heißt, im Falle einer Bankeninsolvenz haben Kunden einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese kann notfalls auch vor Gericht eingeklagt werden. Selbst Gemeinschaftskonten, auf die mindestens zwei gleichberechtigte Inhaber zugreifen können, sind bis zu einer Höhe von 100.000,- Euro pro Person abgesichert. Die Einlagensicherung gilt aber nicht nur für Girokonten, Sparbriefe und –guthaben, sondern auch für Fest- und Tagesgeldkonten.“ So schreibt es eine Bank aus Hamburg auf ihrer Homepage. 

Doch Vorsicht: „Gesetzliche Einlagensicherung“ heißt nicht, dass der Gesetzgeber im worst case zahlt. Diese Einlagensicherung ist privat. Mein Kollege Markus Miller hat nachgerechnet: Wenn (im wohl unwahrscheinlichen Fall) alle Banken insolvent werden, bleiben aus der Masse der privaten Einlagensicherung nur etwa 400 Euro pro Konto zur Auszahlung übrig. 

„Vor Gericht einklagen“: Klingt ebenfalls gut. Aber vor welchem Gericht, wann, wieviel und gegen wen? Etwa gegen die insolvente Bank? Und Sie können sich sicher sein: Im Falle eines Falles werden die Gesetze geändert – und nicht zu Gunsten der Vermögenden. 

Wer viel Geld in Cash hält oder halten muss, dem bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sein Geldvermögen auf mehrere Banken im In- und Ausland zu verteilen. Oder man nutzt, wie die Siemens-AG, eine Banklizenz und kann deshalb ein Konto bei der EZB führen. Auch wenn die EZB mit dem Aufkauf der Staatsanleihen zu einer bad bank wird, die Einlagen der Banken bei der EZB bleiben sicher, denn notfalls wird neues Geld geschaffen…

Eine „Lizenz zum Gelddrucken“ hatte James Bond nie. Aber die Staaten, die Münzen herausgeben. Ein kleines Beispiel gefällig? Andorra, obwohl nicht Mitglied der EU, erhielt gegen Auflagen das Recht, eigene Euro-Münzen prägen zu lassen. Jeder Einwohner kann noch bis zum Jahresende ein Set zum Nennwert von 3,88 Euro im Regierungsgebäude spesenfrei abholen. Am grauen Markt werden die neuen Andor- ra-Euro-Münzen unter Sammlern bereits um die 1.000 Euro pro Set gehandelt. Das ist so bei kleinsten Auflagen, wie es auch bei den Euro-Münzen vom Vatikan, von San Marino und Monaco der Fall gewesen ist, vor allem bei den knappen Erstauflagen. Und schon bei einer geringen Auflage macht der andorranische Staat einen Gewinn: Die Herstellung kostete 855.683 Euro, durch den Verkauf nahm die Regierung bereits 2,3 Millionen Euro ein. 

Die Herstellungskosten der kleinsten Münzen (1 und 2 Cent) sind höher als der Verkaufserlös. Sie dürfen folglich damit rechnen, dass bald keine Cent-Münzen mehr geprägt werden. Eine keineswegs mutige Voraussage: Danach wird sich der Sammlerwert der Kleinstmünzen vervielfachen. Wer behauptet da noch, man könne mit dem Euro kein Geld verdienen?

Hans-Peter Holbach ist Herausgeber des Informationsdienstes Geldbrief und Chef-

redakteur des Vertraulichen Schweizer Briefes www.geldbrief.com

www.vertraulicher.com

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