Eine Klage des Verbandes Europa Laica wegen Unvernunft und Willkür wurde zurückgewiesen
Die Verleihung ehrenhalber des Goldenen Polizeiverdienstordens „Medalla de Oro al Mérito Policial“ an die katholische Marienfigur „Virgen de Nuestra Señora María Santísima del Amor“ durch das Ministerium von Innenminister Jorge Fernández Díaz wurde vom Nationalen Gerichtshof auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.
Der Verband für Trennung von Staat und Kirche in Europa, die „Asociación Europa Laica“, hatte die Klage eingereicht und forderte die Annullierung der Ministerialanordnung vom 14. Februar 2014 mit der Begründung, diese sei „willkürlich“ und „unvernünftig“. Es sei unmöglich, einer religiösen Figur die höchste Ehrung der Nationalpolizei zu verleihen, die dazu geschaffen worden sei, konkrete Handlungen von Personen auszuzeichnen, die im Dienst Außergewöhnliches geleistet haben.
Man berief sich außerdem auf eine Doktrin des Obersten Gerichtshofes. Diese besagt, der Orden habe den Zweck, die Geehrten in ihrem für das Allgemeinwohl förderlichen Verhalten zu bestärken und sie zum Vorbild für andere zu machen. Dies, so die Argumentation von Europa Laica, sei im vorliegenden Fall nicht gegeben und könne diejenigen Personen, welche für diesen Preis tatsächlich infrage kämen, sogar demotivieren.
Nach dem Gesetz von 1964, das die Vergabe der höchsten polizeilichen Auszeichnung regelt, ist der Goldene Polizeiverdienstorden für diejenigen vorgesehen, die im Dienst sterben, versehrt werden, einen Dienst von herausragender Bedeutung leisten oder ihren Mut in einer außergewöhnlichen und beispielhaften Tat bewiesen haben.
Nach Ansicht der Kläger ist es offenkundig, dass die „Heilige Maria der Liebe“ weder Beamtin eines Polizeikorps sei, noch anderweitig dieser Zunft angehöre. Da sie außerdem weder eine private noch juristische Person sei, könne sie auch nicht in Ausübung ihrer Pflicht getötet, verletzt oder verstümmelt werden und auch keine andere der im Gesetz aufgeführten Handlungen erbringen. Ein solch beliebiger Akt der Regierung müsse der Kontrolle der Gerichte unterworfen sein, um Willkür zu verhindern.
Die Richter des Nationalen Gerichtshofes wiesen die Klage nach einer Anhörung hinter verschlossenen Türen, mit drei gegen zwei Stimmen zurück. Sie befanden, die Entscheidung liege im Ermessensspielraum des Innenministeriums und sei nicht als irrational und willkürlich zu werten. Die Auszeichnung richte sich schließlich an die Bruderschaft „Jesús el Rico“, die eine juristische Person sei und die „Virgen de Nuestra Señora María Santísima del Amor“ als Wahrzeichen habe.
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