Datenbank gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung


Notariate übermitteln alle 15 Tage die Details von ihnen beurkundeter Rechtsgeschäfte

Die Räume der Spanischen Notarkammer beherbergen eine der bedeutendsten Waffen des Staates im Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus. Hier befindet sich das sogenannte „Zentralorgan zur Bekämpfung von Geldwäsche“ (Órgano Centralizado de Prevención del Blanqueo, OCP).

Seit Januar 2004 führt diese Institution die zweitgrößte Datenbank des Landes, nur noch übertroffen von der Datenbank des Finanzamtes. Alle 15 Tage übermitteln die etwa 2.600 spanischen Notariate die Einzelheiten der in ihren Büros beurkundeten Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Vollmachten, Hypotheken, Immobilienkäufe oder Gesellschaftsgründungen. In den vergangenen zwölf Jahren ist eine enorme Datenmenge zusammengekommen, schließlich haben seit der Einrichtung der Datenbank etwa 42 Millionen natürliche und juristische Personen notariell zu beurkundende Rechtsgeschäfte vorgenommen. Diese Daten erlauben es, mögliche Fälle von Geldwäsche oder Steuerhinterziehung aufzuspüren und beinahe in Echtzeit die Operationen von Personen zu verfolgen, gegen die bereits ermittelt wird. 

Seit April 2014 führt das OCP darüber hinaus eine Datenbank, die Aufschluss über die reale Inhaberschaft eines Unternehmens zulässt. Seit 2014 sind die Notariate verpflichtet, diejenigen, die sie zwecks einer Unternehmensgründung oder Kapitalerweiterung aufsuchen, zur Offenlegung der wahren Besitzer der Anteile aufzufordern. Bei Weigerung darf der Notar die öffentliche Urkunde nicht ausstellen. Der Zugang zu dieser Datenbank ist äußerst einge-

schränkt und nur Ermittlern von Polizei und Justiz sowie ausgewählten Institutionen wie Banken oder Versicherungsgesellschaften erlaubt, die wiederum verpflichtet sind, fragwürdige Operationen anzuzeigen. 

Der Vorteil dieser Datenbanken liegt darin, dass sie im Vergleich zum Handelsregister viel dynamischer und aktueller sind. Pedro Galindo, Direktor des OCP, erklärte gegenüber einer Zeitung: „Nach Gründung einer Gesellschaft können die Eigentümer ihre Anteile bereits nach fünf Minuten wieder verkauft haben. Die Ermittler gelangen an diese Information nicht durch das Handelsregister, wohl aber über das Notariat.“

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