Schulterschluss zwischen Kanarenregierung und Bürgerinitiativen


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Die Kanaren gehen in Sachen der Zwangsräumungen eigene Wege

Die Verabschiedung des neuen Hypothekengesetzes in Madrid hat die Betroffenen, die Bürgerinitiativen und auch die Regionalpolitiker bitter enttäuscht, weil darin allenfalls halbherzige Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Situation der Betroffenen zu erleichtern.

Speziell die Möglichkeit der „Leistung an Erfüllungs statt“, also der Abtretung der Immobilie gegen vollständigen Schuldenerlass, die Tausenden von Familien eine lebenslange Verschuldung ersparen könnte, kommt entgegen ersten Erwartungen im neuen Gesetz nicht vor. Es handelt sich hierbei um eine Hauptforderung der landesweiten Bürgerbewegung „Plattform gegen Zwangsräumung“ (PAH). Diese ist, seit der Verlust der Bleibe durch Zwangsmaßnahmen wegen der krisenbedingten Verarmung immer weiterer Teile der Bevölkerung drastisch zugenommen hat, überall dort, wo Menschen in Gefahr sind obdachlos zu werden, zur Stelle. Sie organisiert Demonstrationen, sorgt für Öffentlichkeit und verhandelt mit Politikern und Banken.

Da auf der Ebene der Zentralregierung nicht effektiv gehandelt wurde, war zunächst Andalusien vorgeprescht und hatte ein eigenes Gesetz verabschiedet, das den Rauswurf von Familien, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, verbot und Banken dazu verdonnerte, drei Jahre lang teilweise auf das Besitzrecht an ihren Immobilien zu verzichten und eine sogenannte „Sozialmiete“ für deren Nutzung zu akzeptieren, die notfalls aus öffentlichen Sozialbudgets beglichen wird. Auch müssen die andalusischen Banken ihre leer stehenden Wohnungen vermieten.

Die Kanaren wollten als einzige autonome Region nachziehen, konnten jedoch aufgrund von Besonderheiten in ihren Autonomiestatuten nicht so frei schalten und walten wie die Andalusier. Seitdem bastelt die Kanarenregierung an einer Lösung des Problems und will nun über eine Änderung des Wohnraumgesetzes (Ley de vivienda) zum Ziel kommen. Auf dem Weg dorthin hat sie auch die PAH und die Plattform für sozialen Wohnraum mit einbezogen. Kanarenpräsident Paulino Rivero und die Beauftragte für Wohn- und Sozialpolitik Inés Rojas setzten sich mit den Sprecherinnen der beiden Bürgerinitiativen, Inma Évora und Famara Hernández an einen Tisch.

Alle Beteiligten gingen weitgehend zufrieden aus dem Treffen heraus, Uneinigkeit herrschte nur über den Zeitplan. Die Regionalpolitiker rechnen damit, dass die Gesetzesreform im September in Kraft treten wird, Inma Évora dagegen fordert die schnellstmögliche Verabschiedung und will das Grundbedürfnis der Menschen nach einem Dach über dem Kopf nicht dem gemächlichen Voranschreiten des bürokratischen Prozedere untergeordnet sehen.

Abgesehen davon gehen die Aktivistinnen davon aus, dass die Beiträge ihrer Bürgerplattformen in der Gesetzesreform angemessene Berücksichtigung finden werden. Schon nächste Woche soll der Entwurf genehmigt werden und der Prozess der parlamentarischen Bewertung und Verabschiedung beginnen.

Ein gewisser Schutz besteht jetzt schon für die Krisenopfer, da im August 2012 ein Dekret verabschiedet wurde, dass die Zwangsräumung der Hauptwohnungen von Hypotheknehmern, die unverschuldet durch Arbeitslosigkeit und andere Krisenfolgen in finanzielle Not geraten sind, verbietet. Dies  muss jedoch nachgewiesen werden. Inés Rojas rief die Betroffenen dazu auf, sich zu melden und ihre Umstände offiziell darzulegen, da die Verfahren sonst ihren üblichen Gang gehen würden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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