Die Anzahl der neu bei kanarischen Gerichten eingereichten Zwangsräumungsanträge geht zurück. Im ersten Quartal 2013 wurden nach Angaben der Selbstverwaltung der spanischen Justiz (CGPJ) 1.878 neue Verfahren eingeleitet, 402 (17,6%) weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Auch für Gesamtspanien zeigt sich ein Trend nach unten. Mit 41.595 neuen Verfahren wurden 13,4% weniger begonnen als in 2012.
Nach Ansicht der Plattform gegen Zwangsräumungen (PAH) ist diese Entwicklung auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen wegen mangelnden Verbraucherschutzes für illegal erklärt hat, und auf verschiedene Urteile, die in der Folge von Gerichten in Spanien selbst gesprochen wurden. Zum anderen auf die massiven Proteste der Betroffenen, welche die Banken dazu gebracht hätten, missbräuchliche Vorgehensweisen aufzugeben und stattdessen mit den Betroffenen zu verhandeln, oft zu deren Nachteil, wie Inma Evora, die Sprecherin der PAH betont.
Zurzeit hat die PAH vor allem eine Hypotheken-Klausel im Visier, die bei variablen Zinsen einen Mindestsatz festschreibt, den Kunden jedoch nicht in gleicher Weise durch einen maximalen Zinssatz schützt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]