EU-Parlament billigt Fischereiabkommen mit Marokko


Spanische Schiffe dürfen wieder industriellen Fischfang vor der Küste Marokkos betreiben

Das EU-Parlament hat am 10. Dezember nach 18 Monaten zäher Verhandlungen und Beratung das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko mit 310 zu 204 Stimmen und 49 Enthaltungen gebilligt.

Madrid/Straßburg – Das Abkommen wird den Schiffen der europäischen Fischereiflotte ab Anfang nächsten Jahres die Rückkehr in die Hoheitsgewässer vor Westafrika entlang der marokkanischen Küste ermöglichen. Der spanische Europaabgeordnete Gabriel Mato (PP) begrüßte das Abstimmungsergebnis und sprach von „einem großen Tag für die Fischerei in der EU“. Er sieht in dem Abkommen neue Chancen für die spanische Fischereiflotte, deren Schiffe nun wieder Fischfang vor Marokko betreiben können. 126 europäische Fischfangschiffe werden nach Inkrafttreten des Abkommens in den Gewässern vor Marokko und auch vor der Küste der Westsahara fischen können. Für Spanien ist dieses Abkommen so wichtig, weil der Großteil der genehmigten Fischfänger (100 Schiffe) zur spanischen Flotte gehören; darunter sind auch etwa 30 kanarische Fischtrawler. „Dieses Abkommen wird es vielen kanarischen Familien ermöglichen, wieder vom Fischfang zu leben“, erklärte Mato.

Marokko erhält für diese Fischfangrechte im Gegenzug jährlich 30 Millionen Euro. 

Gegner und Kritiker monieren, dass das Abkommen mit Marokko auch die Fischgründe der Westsahara umfasst, die Marokko durch die Annexion vor mehr als 35 Jahren für sich beansprucht. Die deutsche Parlamentsabgeordnete Sabine Wils (Die Linke), Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, äußerte sich folgendermaßen: „Kein Land der Welt hat die bereits Jahrzehnte währende marokkanische Annexion der Westsahara anerkannt. Trotzdem wurde heute ein Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko beschlossen, das auch die Gewässer der Westsahara umfasst. Diese unrechtmäßige und egoistische Plünderung der Meere ist ein Skandal, hat aber System: Bereits heute stammen knapp ein Viertel der von europäischen Schiffen gefangenen Fische aus internationalen Gewässern oder den Hoheitsgebieten von armen Staaten wie zum Beispiel der Westsahara. Tausende Sahrauis leben von der kleinen Küstenfischerei. Der unrechtmäßige industrielle Fischfang vor ihren Küsten zerstört ihre Lebensgrundlagen. Und die EU honoriert das: Für Fischfangrechte in fremden Hoheitsgebieten bezahlt sie Millionen, damit große Privatunternehmen  dort fischen dürfen.“

Carmen Fraga Estévez, Vorsitzende des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments, erklärte nach der Abstimmung, dass dieses Dokument auf „exquisite Weise“ sämtliche Auflagen des Europaparlaments erfülle, das einen vorherigen Entwurf vor zwei Jahren zurückgewiesen hatte. Skeptiker ließ sie wissen, dass das Problem der Westsahara nicht durch das Fischereiabkommen zu lösen sei.

Mohamed Sidati, Minister für Europa der Frente Polisario, die für die Unabhängigkeit der durch Marokko besetzten ehemaligen spanischen Kolonie Westsahara kämpft, sieht das anders. Er bezeichnete das Abkommen als Plünderung und hält es für inakzeptabel, dass ein Protokoll gebilligt wird, das die Gewässer der Westsahara einschließt. Das Abkommen sei außerdem unter enormem Druck aus Spanien zustande gekommen. An dem Fisch, den Spanien in diesen Gewässern fangen werde, klebe Blut, erklärte Sidati.

Im Jahr 2011 hatte das EU-Parlament ein Veto gegen das Fischereiabkommen mit Marokko eingelegt. Der Vertrag, der im Februar 2012 auslief, wurde nicht verlängert – gegen den Willen der EU-Kommission. Brüssel zahlte jährlich für 119 Fanglizenzen in diesen wichtigen Fanggründen 36,1 Millionen Euro an Marokko. Das Veto war ein harter Schlag für Rabat und ein Etappensieg für die Frente Polisario. Die Ausbeutung der Fischbestände vor der Westsahara sei exzessiv und damit schädlich für die Fischpopulationen. Zudem kämen sie der dortigen Bevölkerung kaum zugute, lauteten die Hauptargumente; das Fischereiabkommen sei somit völkerrechtswidrig.

Heute sieht das EU-Parlament die Sache anders. Ein Grund dafür sind die Klauseln, die in den Vertrag aufgenommen wurden und sicherstellen sollen, dass Marokko einen Großteil der jährlichen 30 Millionen Euro in den sozialen Ausbau des Landes und der Gebiete in der Westsahara investieren muss. Dies soll über eine Überwachungskommission sichergestellt werden. Im Falle eines Vertragsbruchs vonseiten Marokkos, kann eine Rückzahlung gefordert werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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