José Antonio Martín wurde vom Dienst suspendiert, da er im Verdacht steht, Drogendealer bevorzugt behandelt zu haben
Spanienweit sorgte die Nachricht für Wirbel. Am 19. Januar wurde José Antonio Martín, Präsident des Landgerichts von Las Palmas de Gran Canaria vorläufig des Dienstes enthoben, da der dringende Verdacht gegen ihn besteht, dass er Drogendealer „bevorzugt“ behandelt haben soll.
Konkret wird dem Richter vom Obersten Gerichtshof der Kanaren vorgeworfen, er habe den mutmaßlichen Drogenbaron Julio Bornia freigesprochen, obwohl alle Indizien gegen ihn sprachen.
Die Polizei kam dem Richter durch reinen Zufall im Mai 2005 auf die Schliche, als im Rahmen anderer Ermittlungen ein Telefongespräch abgefangen wurde. Darin ging es unter anderem um den Bruder Bornias, der wegen derselben Angelegenheit noch in Untersuchungshaft sitzt. Bei einem Abendessen mit einem so genannten „José Antonio“ sollen Einzelheiten für die Freilassung des Bruders ausgemacht werden, hieß es unter anderem.
Die Ermittler hatten sofort den Präsidenten des Landgerichts José Antonio Martín in Verdacht. Ein Verdacht, der sich bereits am Tag darauf bestätigte, denn das Abendessen fand tatsächlich statt.
Martín traf sich mit Julio Bornia und drei weiteren Personen in einem Séparée eines Restaurants außerhalb Las Palmas’. Den Angaben der Ermittler zufolge, fand wenige Tage später ein weiteres Treffen statt, diesmal im Haus des Richters.
Nach diesen beiden Treffen genehmigte das Gericht auch die Abhörung des Handys von Julio Bornia. Dabei wurden mehrmals Gespräche abgefangen, in denen es eindeutig um die Freilassung von Rafael, dem Bruder Bornias ging. Dabei wurde unter anderem gesagt, man brauche sich nicht zu sorgen, es wäre bereits alles im Gange, um Rafael aus dem Gefängnis zu entlassen.
Konkrete Anweisungen
In einem weiteren Telefonat gab Martín gar konkrete Anweisungen, wie die Verteidigung Rafaels vorgehen solle, damit seine Freilassung gegen Kaution erreicht werden könne.
Bereits eine Woche, nachdem der Oberste Gerichtshof der Kanaren die Ermittlungsunterlagen eingesehen hatte, wurde Martín vorläufig vom Dienst suspendiert. Diese Suspendierung wird nur aufgehoben, wenn das nun eröffnete Verfahren gegen den Richter bei den Akten landet oder mit einem Freispruch endet.
José Antonio Martín war seit 2003 Präsident des Landgerichts von Las Palmas de Gran Canaria. Allerdings wurde er erst nach dreimaligem Wahlgang gewählt, da bereits damals verschiedene Mitglieder des Generalrats der richterlichen Gewalt (CGPJ) Vorbehalte gegen Martín hatten.
Verschiedene kanarische Richter forderten nun, dass Martín nicht Opfer einer medialen Hetzkampagne werden dürfe und auch für ihn das Prinzip der Unschuldsvermutung gelten müsse.
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