Wegen mutmaßlicher Kindesentführung
Minerva Marrero, eine junge kanarische Frau, die im Juli mit ihrem vierjährigen Sohn aus Deutschland nach Gran Canaria gereist war, wurde Anfang November in Untersuchungshaft genommen und kurz darauf nach Deutschland ausgeliefert, weil ihr Ehemann sie in München wegen Kindesentführung angezeigt hatte.
Acht Monate hatte die 26-Jährige mit ihrem Mann, der sowohl die spanische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dort gelebt, bevor sie sich im Juli entschloss, auf die Kanaren zurückzukehren. Zu diesem Zweck musste sie sich im Konsulat einen Passersatz ausstellen lassen, da der Ehemann ihr den Reisepass vorenthalten haben soll.
Nachdem ein Münchner Gericht die Rückführung des gemeinsamen Sohnes angeordnet hatte, wurde der Vierjährige Mitte Oktober der Mutter weggenommen und nach Deutschland zum Vater gebracht. Seitdem hat sie nichts mehr von ihrem Kind gehört. Als sie sich Anfang November freiwillig im Kommissariat in Las Palmas vorgestellt hatte, um auszusagen, wurde sie festgenommen und saß seitdem im Gefängnis Gran Canaria II ein.
Ihre Familie und ihre Anwältin bemühten sich, die Auslieferung der 26-Jährigen, die angibt, von ihrem Partner misshandelt worden zu sein, zu verhindern. Laut den Geschwistern sei Minerva Marrero in Deutschland von einem Anwalt falsch beraten worden, der ihr versichert habe, sie dürfe ohne Weiteres mit ihrem Sohn ausreisen. Marreros Anwältin setzte sich mit der deutschen Staatsanwaltschaft in Verbindung. Nach Angaben der Familie soll von dort lediglich beantragt worden sein, dass die junge Frau zur Verhandlung in Deutschland erscheine, nicht aber ihre Festsetzung. Demnach wurde die Beschuldigte möglicherweise unnötig in Haft gehalten.
Vor der geplanten Auslieferung demonstrierten Verwandte und Freunde gegen die ihrer Ansicht nach übertrieben harte Vorgehensweise der Justiz. Ohne Erfolg, denn am 16. November wurde die junge Mutter nach München geflogen und den dortigen Behörden übergeben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]