Ab dem 2. Januar gilt das öffentliche Rauchverbot in Spanien


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Am 2. Januar tritt das neue spanische Anti-Tabakgesetz in Kraft und wird Raucher in die eigenen vier Wände oder an die frische Luft verbannen, denn das Gesetz verbietet das Rauchen in allen öffentlichen Räumen.

Weder in Gebäuden der Verwaltung noch am Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bars darf eine Zigarette angesteckt werden. Auf Kinderspielplätzen und dem Gelände von Gesundheitszentren (Krankenhäusern, etc.) wird selbst das Rauchen unter freiem Himmel verboten.

Geraucht werden darf unter speziellen Voraussetzungen nur in Gefängnissen, Psychiatrischen Anstalten, Raucherclubs (denen verboten ist, Nahrungsmittel und Getränke zu verkaufen) und in speziell ausgewiesenen Raucherzimmern von Hotels. Auch Sportstadien, Stierkampfarenen und Terrassen sind von dem Verbot ausgeschlossen.

Bei Zuwiderhandlungen sieht das Gesetz Bußgelder zwischen 30 und 600 Euro für leichte Vergehen und zwischen 601 und 10.000 Euro für schwere Vergehen vor.

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