Ab Herbst ist Schluss mit der Vorlagepflicht der Meldebescheinigung


SARA überprüft automatisch das Recht auf Residentenrabatt

Ende Januar beschloss das spanische Kabinett per Königlichem Gesetzesdekret, die Pflicht zum Nachweis des Wohnsitzes und somit des Rechtes auf den 50%igen Residentenrabatt für Reisen zwischen den Kanarischen Inseln, den Balearen, Ceuta oder Melilla und dem Festland nicht mehr dem Reisenden, sondern den Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Reisebüros aufzubürden.

Sie müssen innerhalb von zehn Monaten das Überprüfungsprogramm SARA einrichten, welches den Wohnsitz automatisch überprüft.

Seit dem 1. September 2012 müssen Einheimische und Residenten eine speziell für Reisen bestimmte, vom Rathaus ausgestellte und alle sechs Monate neu zu beantragende Meldebescheinigung bei Reiseantritt vorlegen, um in den Genuss des 50%igen Residentenrabatts bei Reisen zwischen den Inseln und dem Festland zu gelangen. Doch schon im Oktober jenen Jahres hatten einige Transportunternehmen wie die Fluggesellschaft Binter das staatlich entwickelte Programm SARA übernommen, welches bereits bei der Reservierung auf die Datenbank des Transportministeriums zurückgreift und automatisch den Wohnsitz überprüft, sodass eine Vorlage der Meldebescheinigung nicht mehr nötig war. Allerdings folgten nicht alle Unternehmen dem guten Beispiel, wie die Airline Ryanair, die weiterhin auf die Vorlage pochte und gegebenenfalls den kompletten Ticketpreis verlangte.

Nun setzte der Ministerrat den Fluggesellschaften, den Fährunternehmen und den Reisebüros eine zehnmonatige Frist zur Einrichtung von SARA. Das bedeutet, dass ab dem 1. November Schluss mit der Vorlagepflicht der Meldebescheinigung sein soll.

Um eventuellem Missbrauch auf anderem Wege entgegenzuwirken, beschloss der Ministerrat, dass die Transportunternehmen nun alle zwei statt bisher alle sechs Monate dem Ministerium die Abrechnung vorlegen müssen und alle Dokumentationen rund um die ermäßigten Tickets aufzubewahren haben.

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