Seit 1. September ist die Gebührenberechnung in Stundeneinheiten auch in öffentlichen Parkhäusern passé
Seit dem 1. September sind auch die öffentlichen Parkhäuser dazu verpflichtet, ihre Tarife im Minutentakt abzurechnen. Bei allen von privaten Unternehmen geführten „Aparcamientos“ gilt dies schon seit dem 1. Juni.
Das Gesetz, mit dem die weit verbreitete und als sittenwidrig angesehene Aufrundung bei Parkgebühren zugunsten der Betreiber verboten wurde, ist Ende vergangenen Jahres verabschiedet worden.
Das heißt allerdings noch lange nicht, dass Kunde von Parkgaragen jetzt automatisch weniger bezahlen. Vor allem bei den privaten Parkgaragen steht es den Betreibern völlig frei, die Höhe ihrer Tarife selbst zu bestimmen, nur dürfen sie jetzt für beispielsweise fünf Minuten Parken nicht mehr eine Stunde berechnen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]