Abschlussplädoyers im Prozess um die gestohlenen Babys


Die Klägerin Inés Madrigal wurde als leibliches Kind einer unfruchtbaren Frau registriert. Foto: EFE

Eduardo Vela soll an der Entziehung Dutzender Neugeborener beteiligt gewesen sein

Madrid – Im ersten Prozess um Spaniens geraubte Babys wurden Anfang September die Abschlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwältin sieht es als erwiesen an, dass „Kinderhandel“ betrieben wurde und fordert für den Angeklagten, den pensionierten Gynäkologen Eduardo Vela, eine Gefängnisstrafe von elf Jahren und eine Entschädigungszahlung von 150.000 Euro. Vela leitete von 1961 bis 1981 die Klinik San Ramon in Madrid, die im Mittelpunkt der Babyraubskandale steht, und hat seinerzeit bescheinigt, dass die sterile Inés Pérez die leibliche Mutter der Klägerin Inés Madrigal sei.

Inés Madrigal erfuhr mit 18 Jahren, dass ihre Mutter sie 1969 in der Klinik San Ramon adoptiert habe. Sie selbst erzählte es ihr und gab ihr die wenigen Informationen, die sie selbst von Eduardo Vela erhalten hatte, weiter: Eine verheiratete Frau habe eine außereheliche Affaire gehabt und müsse das Kind loswerden. Madrigal machte sich keine weiteren Gedanken über die Angelegenheit, bis sie 2010 von Vela und San Ramon im Zusammenhang mit den ilegalen Adoptionen in der Presse las. In ihrer Geburtsurkunde entdeckte sie daraufhin, dass sie als leibliche Tochter ihrer Adoptivmutter galt und zog vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Vela „einen Menschen verschenkt“ hat, um einem Freund, dem Pastor Félix Sánchez, einen Gefallen zu tun, der seinerseits Inés Pérez für ihre Hilfeleistungen in einem Kloster danken wollte. Da Pérez selbst keine Kinder bekommen konnte, half sie in der Säuglingsstation eines Findelhauses aus. Zwei der Kinder nahm sie sogar in ihrem Haus auf, diese wurden jedoch später von ihren leiblichen Müttern zurückgefordert.

„Ich will weder Geld noch Vela im Gefängnis sehen“, erklärte die Klägerin Inés Madrigal gegenüber der Presse. „Ich möchte, dass durch den Prozess andere geschlossene Verfahren wieder eröffnet werden und sich der Oberste Gerichtshof zur Frage der Verjährung äußert.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte schon 2012 erklärt, dass die Verjährungsfrist erst beginne, wenn sich ein Betroffener über die Tatsache, das Opfer eines Kindesraubes zu sein, bewusst werde. Dennoch wurden viele Verfahren eingestellt. Darunter auch das von María Luisa Torres, die erreicht hatte, dass die rechte Hand von Vela, die Ordensschwester Sor María Gómez Valbuena, angeklagt wurde, nachdem sie zuvor ihre Tochter schon auf eigene Faust gefunden hatte. Doch die Nonne verstarb vier Tage, nachdem sie die Vorladung erhalten hatte.

Der Schlüssel zum Erfolg Madrigals war es, den Prozess zu beschleunigen, indem sie zunächst ihre eigene Adoptivmutter verklagte. Beide hatten sich gemeinsam zu dieser Vorgehensweise entschlossen. Inés Madrigal zeigte sich sehr ergriffen davon, dass ihre damals 93-jährige Adoptivmutter, die im Jahr 2016 verstorben ist, nicht mehr miterleben konnte, wie ihr mutiges Opfer zum Erfolg geführt und Eduardo Vela, der mutmaßlich für die Entziehung zahlreicher Babys mitverantwortlich ist, auf die Anklagebank gebracht hat.

Während des Verfahrens hatte ein Polizist ausgesagt, dass Vela ihm gegenüber angegeben habe, die Krankenunterlagen aller Frauen, die in San Ramon entbunden haben, verbrannt zu haben. Alle Indizien hätten auf die Existenz eines Komplotts hingewiesen, an dem mutmaßlich auch Vela teilhatte. Zuerst habe man wohl Kinder lediger junger Frauen vermittelt, und als diese Quelle zu versiegen begann, zur Entziehung von Babys gegriffen, indem den leiblichen Müttern der Tod ihres Kindes vorgespiegelt wurde. Eine französische Journalistin sagte aus, sie habe Vela mit versteckter Kamera gefilmt, als er zugab, Inés Madrigal als „Geschenk“ weggegeben zu haben.

Der Verteidiger Velas beantragte, die Aufnahme nicht als Beweismittel zuzulassen, da widersprüchliche Aussagen seines Mandanten auf eine Alzheimererkrankung zurückzuführen sei­en. Ein Gerichtsmediziner hatte Vela jedoch für prozessfähig erklärt. Die Verteidigung fordert Freispruch für Eduardo Vela.

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