Abwrackprämie erschwindelt


Die ursprünglichen Eigentümer der Altfahrzeuge gingen davon aus, dass ihre Autos ordnungsgemäß verschrottet würden. Foto: EFE

Zwischen 150 und 400 Euro zahlten die Neuwagenkäufer auf dem Schrottplatz für ein „Phantom“-Altauto

Madrid – Die spanische Version der Abwrackprämie, der „Plan PIVE“, der bei Verschrottung eines Fahrzeugs den Kauf eines Neuwagens mit 1.500 Euro bezuschusste und im Juli letzten Jahres ausgelaufen ist, hat zahlreiche Betrüger auf den Plan gerufen.

Im Rahmen einer großangelegten polizeilichen Untersuchung, der Operation „Preveo“ der Guardia Civil von Ciudad Real, sind in diesem Zusammenhang 75 Personen festgenommen worden. Gegen 29 weitere wird ermittelt. Es geht dabei um massenhaften Betrug bei der Antragstellung für die Abwrackprämie.

Nach Angaben der Polizei haben einige der Autohändler, welche durch die Guardia Civil überprüft wurden, ihre Käufer an einen bestimmten Schrottplatz weitervermittelt, damit sie dort die Papiere eines alten Kraftfahrzeugs erwerben und mit der erneuten „Verschrottung“ dieses Autos die Abwrackprämie beantragen konnten. Dem Schrotthändler wurden zwischen 150 und 400 Euro für ein solches Phantomauto gezahlt. 44 der 75 Verhafteten erhielten mit dieser Masche die Abwrackprämie ausgezahlt und werden nun wegen Betruges belangt.

Eine Anzeige brachte den Stein ins Rollen

Die Operation „Preveo“ wur­de vor vierzehn Monaten durch die Anzeige eines Autobesitzers ausgelöst, der angab, dass für sein Fahrzeug, welches er zur Verschrottung gegeben und endgültig abgemeldet zu haben glaubte, weiterhin Kfz-Steuer eingezogen wurde. Wie die Polizei feststellte, war der Wagen ohne Einwilligung des Vorbesitzers auf eine dritte Person übertragen und drei Tage später wieder abgemeldet worden.

Die Ermittler ziehen daraus den Schluss, dass etliche Fahrzeuge, die endgültig abgemeldet werden sollten, benutzt wurden, um die öffentliche Förderung zu erschwindeln. Damit die Autokäufer in den Genuss der Abwrackprämie kommen konnten, mussten sie nach der PIVE-Regelung ein eigenes Kfz verschrotten, dessen Mindestalter zwar festgelegt war, nicht jedoch, wie lange es schon auf den Namen des Antragstellers eingetragen sein musste. Ab März 2015 änderte sich dies, und die Fahrzeuge mussten von diesem Termin an mindestens ein Jahr lang auf den Halter zugelassen sein.

Der betreffende Schrottplatz wurde von der Polizei durchsucht und alle Eigentümer, die in den dort beschlagnahmten Papieren in Erscheinung traten, einer Befragung unterzogen. Alle gaben an, überzeugt zu sein, dass ihre Autos abgemeldet worden waren. Bei den Zulassungsstellen wurde festgestellt, dass die Unterschriften unter den eingereichten Kaufverträgen gefälscht worden waren. Einige der gefälschten Unterschriften bezogen sich sogar auf Personen, die bereits verstorben waren.

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