Acht kanarische Zoos angeprangert


Europäischer Gerichtshof verurteilt Spanien

Am 9. Dezember veröffentlichte der Europäische Gerichtshof sein Urteil und strafte die spanische Regierung für die schlechten Zustände vieler Tiergärten ab.

Madrid – Aus dem Richterspruch geht hervor,  dass u.a. acht kanarische Tiergärten gegen die europäische Gesetzgebung über die Haltung von Wildtieren verstoßen.

Die Zoo-Überwachungsorganisation Infozoos zeigte bereits im Jahr 2006 diverse Mängel der spanischen Tiergärten bei der Regierung an und kritisierte insbesondere Verstöße gegen das spanische Zoogesetz von 2003. Die Norm verlangt von zoologischen Gärten, den Tieren in Gefangenschaft die gleichen Lebensbedingungen wie in freier Natur zu schaffen.

Auf den Kanaren untersuchte Infozoos Tiergärten auf La Palma, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote und Teneriffa. Acht Zoos der Inseln verstoßen laut Infozoos erheblich gegen das spanische Zoogesetz, da sie ihre Anlagen bis heute nicht den gesetzlichen Vorgaben angepasst haben.

Die Auswirkungen auf die Tiere veranschaulichte Alberto Diéz von Infozoos anhand einiger Beispiele. So erwähnte er die Primaten, die in einigen Tiergärten hinter Zement und Gitterstäben eingesperrt seien und denen jegliche, für diese Tiere so wichtige, Unterhaltung und Bewegung fehle. Krokodile würden teilweise unter untragbaren Missständen gehalten; so hätten die Tierschützer eine Population von zehn oder zwölf Exemplaren zusammengepfercht in einer „Badewanne“ vorgefunden. Auch Vögeln fehle es oft an Volieren mit der erforderlichen Höhe, um frei fliegen zu können. Raubkatzen würde teilweise nicht die Möglichkeit gegeben, im Gehege Unterschlupf und Versteck zu finden. Und die Haltung von Meeressäugetieren in Gefangenschaft gerate sowieso immer stärker in die Kritik.

Doch für Infozoos gab es noch weitere Mängel zu beanstanden. So wurde das Fehlen bestimmter Genehmigungen angemahnt. Mal wurde ein Tierpark ohne Genehmigung eröffnet, mal wurde nicht die erforderliche Überprüfung vorgenommen. Oder es wurde entweder nur die Zoo-Genehmigung bei dem Umwelt-Ressort oder nur die sanitäre Genehmigung bei der Landwirtschaftsbehörde eingeholt.

Auch beherbergen einige Zoos zwar vom Aussterben bedrohte Tierarten, nehmen aber an keinem Artenschutz- und Nachzuchtprogramm teil, so wie im Zoogesetz vorgesehen.

Des Weiteren wurde seitens Infozoos angeprangert, dass viele Tiergärten ihren erzieherischen Auftrag missachten und z.B. per Schildchen nicht ausreichend über die Tiere informieren.

Das Zoogesetz sieht vor, dass genügend Experten in den Tiergärten vorhanden sein müssen, doch Díez hebt hervor, dass es auf den Kanaren zwar sehr gute Experten gäbe, diese aber nicht in allen Tiergärten vorhanden seien und es insgesamt an Professionalität fehle.

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