Achtung Abzocke: Hände weg von Rubbellosen!


Beim EVZ sind zahlreiche Beschwerden von Urlaubern eingegangen, die im Urlaubsort Puerto de Mogán auf Gran Canaria auf der Straße angesprochen wurden. Foto: CANARY ISLANDS

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland warnt Gran Canaria Urlauber

Gran Canaria – Eine Insel, die Urlaubern so viel bietet: Sonne, Strand, wunderschöne Landschaften, ein mildes Klima und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Umso bedauerlicher ist es, dass auf Gran Canaria zurzeit wieder zahlreiche Urlauber Opfer unseriöser Verkaufspraktiken werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat allein seit Anfang des Jahres 25 Beschwerden von Betroffenen erhalten, wie Ines Danzeisen vom EVZ dem Wochenblatt gegenüber erklärte . Auf anderen Kanareninseln sind bislang keine Fälle bekannt. Im vergangenen Jahr jedoch ereigneten sich ähnliche Fälle auf Madeira.

Die Masche

Die Urlauber werden in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés auf der Straße angesprochen, erhalten ein Rubbellos und haben ein Smartphone oder eine Reise gewonnen. Um den Gewinn abzuholen, müssen sie an einer Führung durch eine circa 30 Kilometer entfernte Hotelanlage teilnehmen. Ein Taxi bringt sie hin.

Vor Ort landen die Verbraucher dann in Verkaufsveranstaltungen, in denen sie Urlaubsgutscheine, Urlaubszertifikate, Urlaubspakete, Unterkunftsgutscheine sowie Voucher mit oder ohne Holidayplus-Mitgliedschaft kaufen können. Wer den Vertrag unterschreibt, muss sofort eine Anzahlung leisten. … Und dann beginnen die Probleme.

Urlauber, die den Vertrag unterschrieben und bezahlt haben, machten folgende Erfahrungen:

• Die Gutscheine können nicht aktiviert werden.

• Die gewünschte Unterkunft ist zum gewünschten Zeitraum nicht verfügbar.

• Die gewünschte Unterkunft ist zu keinem Zeitpunkt verfügbar.

• Die Unterkünfte können nur gebucht werden, wenn sich der Verbraucher dazu verpflichtet, vor Ort nochmals an einer Verkaufsveranstaltung teilzunehmen.

• Möchte der Verbraucher den Vertrag beenden, ist das nicht möglich. Die Begründung: Es gäbe kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigung- oder Stornierungsrecht.

• Wurde mit Kreditkarte bezahlt und möchte der Verbraucher sein Geld über die Bank zurückholen, lehnen einige Kreditinstitute ein Chargeback ab.

Folgende Anbieter sind dem EVZ Deutschland mit solchen und ähnlichen Geschäftspraktiken aufgefallen: Anfi Vacation Club, Liberty Holiday 2017 S. L. (Group), Reisemarkt24, Viajes Vacon, Anfi Dreams, Enduria Travel, Ferienexpert, Vacon Marketing, Vacon Travel Service.

Tipps, damit Ihnen das nicht passiert:

• Nehmen Sie keine Rubellose an.

• Steigen Sie nicht ins Taxi.

• Unterschreiben Sie nichts.

• Leisten Sie keine Anzahlung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des EVZ Deutschland

www.evz.de >> Verbraucherthemen >> Reisen >> Unterkunft >> Urlaubszertifikate und Timeshare-Verträge[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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