Änderung in der spanischen Migrationspolitik

Anfang März haben so viele Menschen wie nie zuvor den Grenzzaun von Melilla gestürmt. An aufeinanderfolgenden Tagen gelang es mehreren Hundert von ihnen, den Zaun zu überwinden. Foto: EFE

Anfang März haben so viele Menschen wie nie zuvor den Grenzzaun von Melilla gestürmt. An aufeinanderfolgenden Tagen gelang es mehreren Hundert von ihnen, den Zaun zu überwinden. Foto: EFE

Die Zustimmung Marokkos für bestimmte Maßnahmen lässt langwierige Verhandlungen erwarten

Madrid – Das Auf und Ab in den spanisch-marokkanischen Beziehungen ist kein Geheimnis. Unstimmigkeiten über örtliche Zuständigkeit, aber auch die Asylpolitik beschäftigen die Diplomatie beider Länder seit Langem.

Nicht selten machen die überfüllten Auffanglager für Immigranten in den Exklaven Ceuta und Melilla Schlagzeilen in der internationalen Presse.

2021 beantragten 6.500 Menschen Asyl in Ceuta und Melilla, der Großteil aus Marokko stammend, aber auch aus Mali, Sudan oder Burkina Faso. Tausende warten oft monatelang versteckt in Marokko, um von dort aus nach Europa zu gelangen.

Nun plant die spanische Regierung eine Änderung des Einwanderungsgesetzes. Ein schwieriges Unterfangen, an dem vier Ministerien mitarbeiten und einen Konsens erlangen müssen. Nicht weniger komplex ist die Tatsache, dass Marokko den im neuen Gesetz vorgesehenen Blitzabschiebungen zustimmen müsste. Falls das nicht der Fall sein sollte, müssten die Exklaven Ceuta und Melilla die Antragsteller aufnehmen.

Ziel der geplanten Verordnung ist die Bearbeitung der Asylanträge in einer Zeitspanne von vier bis zehn Tagen. Wird das Bittgesuch angenommen, kann die betroffene Person sich in ganz Spanien niederlassen. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine umgehende Abschiebung.

Seitdem Marokko im März 2020 seine Grenzen geschlossen hält, ist die Vorgehensweise der Verwaltungen langwierig. Es dauert einen Monat, bis ein Antrag überhaupt bearbeitet wird, sechs weitere Monate vergehen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Eine Zeit, die in den meisten Fällen bei Weitem nicht eingehalten werden kann und in der die Menschen unter unwürdigen Bedingungen überleben müssen.

Durch die Minimierung des Verwaltungsaufwandes würde auch die Wartezeit der Asylbewerber entschieden verkürzt.

Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge befürwortet die Absichten der spanischen Regierung immer dann, wenn die Rechte der asylsuchenden Menschen garantiert werden. Hierunter versteht das Hilfswerk der Vereinten Nationen u. a. Dolmetscher und Rechtsbeistand für die Antragsteller.

Die Verbesserung der Infrastrukturen zur temporären Unterbringung der Asylbewerber, sowie die Erweiterung des Verwaltungsapparats sind ein weiterer Teil des ehrgeizigen Planes der spanischen Regierung.

Die absehbare Öffnung des Grenzübergangs von Marokko scheint der Grund für die vorgesehene Gesetzesänderung zu sein. Denn die Bewohner der marokkanischen Grenzgebiete können ohne Visa in die autonomen Städte Ceuta und Melilla einreisen, um dort Asyl zu beantragen. Nach der zweijährigen Grenzschließung sind es mit Sicherheit unzählige Menschen, die in Europa eine neue Zukunft suchen wollen.

Die im neuen Migrationsgesetz vorgesehenen Repatriierungen werden ein Meilenstein in den Verhandlungen sein, denn alle die Menschen, deren Anträge abgelehnt werden, müssen nach Marokko zurückkehren.

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