Alarmzustand beendet

Regierungschef Pedro Sánchez Foto: EFE

Regierungschef Pedro Sánchez Foto: EFE

Der Oberste Gerichtshof muss jetzt über Beschränkungen durch die Regionalregierungen entscheiden

Madrid – Nachdem das Kabinett von Pedro Sánchez entschieden hat, den Alarmzustand nicht über den 9. Mai hinaus zu verlängern, verabschiedete die Regierung ein Dekret, nach dem es nun der Oberste Spanische Gerichtshof ist, der das letzte Wort hat, wenn es um die Restriktionen geht, welche die Regionalregierungen in Sachen Pandemie verhängen.
In einer öffentlichen Verlautbarung kritisiert „der Supremo“ diese Entscheidung der Regierung scharf, die ihm die Pflicht auferlegt, die Maßnahmen der autonomen Verwaltungen zu überprüfen. Es bestehe nicht nur die Gefahr der Verfassungswidrigkeit des Dekrets, sondern der Oberste Gerichtshof werde damit automatisch zum Teilhaber politischer Entscheidungen. Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Fälle anhäufen könnten, über die zu entscheiden sei. Somit wäre es praktisch ausgeschlossen, wie vorgeschrieben, in einem Zeitraum von fünf Tagen ein Urteil zu fällen.
Auch wenn sich die Information auf prozesstechnische Fakten konzentriert, ist eine grundsätzliche Kritik an dem Dekret der Regierung herauszuhören bzw. zulesen. Das Tribunal werde dadurch in die Situation versetzt, an adminis­trativen Entscheidungen der Regierungen teilzuhaben. César Tolosa, der Präsident des Gerichtshofs, hat sich von der Verlautbarung seiner Institution distanziert und unterstrichen, diese sei nicht verbindlich.
Das Gesetzesdekret soll Probleme bei den Verwaltungsgerichten vermeiden, die in der Vergangenheit mit den unterschiedlichsten Kriterien die Einschränkungen der Grundrechte der Bürger bewertet haben.
Die Balearen waren die erste Region, die mit dem Segen des „Tribunal Superior de Justicia de Baleares“ die Beibehaltung der Einschränkungen nach Aufhebung des Alarmzustands beschlossen hat. Die gilt nun zunächst bis zum 23. Mai.
Mit Stand 8. Mai hatten vier Regionen in Spanien beschlossen, die nächtliche Ausgangssperre beizubehalten. Auf den Balearen und den Kanarischen Inseln gilt sie zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, ebenso in Navarra. In der Region Valencia beginnt sie um 00.00 Uhr.

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