Altersgrenze für Sex wird angehoben


Strafrechtsreform

Die Regierung wird das Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen von 13 auf 16 Jahre heraufsetzen.

Madrid – In Zukunft kann also ein Erwachsener, der sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren vornimmt, auch dann wegen Missbrauchs angeklagt werden, wenn diese einvernehmlich zustande kamen. Es drohen Strafen zwischen zwei und sechs Jahren (bei Penetration bis zu zwölf Jahren).

Dazu gibt es eine Ausnahme: Einvernehmlicher Sex mit unter 16-Jährigen soll nicht geahndet werden, wenn sich die Beteiligten in Alter und Reifegrad nahestehen. Wann dies der Fall ist, wird der Einschätzung des Richters überlassen.

So steht es im Entwurf der Strafrechtsreform, die der Ministerrat voraussichtlich in diesem Monat im zweiten Anlauf verabschieden wird. Das Mindestalter von 16 Jahren wurde noch im letzten Moment vom Gesundheitsministerium eingebracht, im ursprünglichen Entwurf des Justizministeriums waren 15 Jahre angesetzt.

Spanien hatte bisher mit 13 Jahren eine der niedrigsten Altersgrenzen in Europa, was die UNO veranlasste, eine Anhebung des Mindestalters zu fordern. In anderen europäischen Ländern liegt das Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen 14 und 16 Jahren.

Schon im Jahr 2009 waren alle spanischen Parteien übereingekommen, das Mindestalter von 13 Jahren anzuheben, und auch die Regierung, zu dieser Zeit noch unter der Führung des Sozialisten Zapatero, war ebenfalls einverstanden. Doch damals kam es nicht zu einer Umsetzung dieser Pläne.

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