Am 3. Mai beginnt die Einkommensteuer-Kampagne 2009


Acht von zehn Steuerpflichtigen können eine Rückerstattung erwarten

Der Fiskus wird für das Jahr 2009 rund 12,28 Milliarden Euro an etwa 15,7 Millionen Steuerpflichtige zurückzahlen, 4,5 % weniger als im Jahr zuvor. Das geht aus einer Erklärung der Agencia Tributaria – AEAT – der spanischen Steuerbehörde hervor, mit der die diesjährige Einkommensteuer-Kampagne vorgestellt wurde.

Die Behörde rechnet damit, dass 19,5 Millionen Bürger eine Steuererklärung einreichen, 0,3 % mehr als im Vorjahr, doch die Rückzahlungen, die sie leisten muss, werden um 4,5 % geringer ausfallen. Etwa 80 % aller Steuerpflichtigen können in diesem Jahr mit einer Rückzahlung rechnen und die AEAT hat sich verpflichtet, diese bis spätestens Anfang August abzuwickeln. Die Kampagne 2009 beginnt am 3. Mai und endet am 30. Juni.

Wie Luis Pedroche, der Generaldirektor der Institution erklärte, hat es für diese Kampagne keine bedeutenden Modifikationen des Einkommensteuer-Gesetzes gegeben.

Obwohl der Betrag, den der Fiskus den Steuerzahlern erstatten muss, gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist, beträgt das Netto-Resultat 5,620 Milliarden Euro, denn die erwarteten Nachzahlungen werden auf etwa 6,6 Milliarden Euro geschätzt. Die Zahl der Steuererklärungen mit dem Ergebnis Null wird sich auf 200.000 belaufen.

Was die Art der Erklärung betrifft, so wird die Zahl der Einzelveranlagungen um 0,07 % zurückgehen und bei 14,75 Millionen liegen. Zusammenveranlagungen dagegen werden um etwas 1,4 % zunehmen und bei 4,75 Millionen liegen.

„Die Tatsache, weshalb die Summe der Steuerrückzahlung zurückgehen wird“, so die Finanzbehörde, „liegt darin begründet, dass es sich in vielen Fällen um eine reine Liquidation handelt“. Die Vorauszahlungen oder einbehaltenden Lohnsteuern waren wesentlich knapper kalkuliert als in den Vorjahren. Viele Arbeitnehmer hatten mehr als einen Arbeitgeber oder waren zeitweise arbeitslos.

„Borradores“ seit dem 5. April

Bereits am 5. April hat die Frist für die Beantragung des so genannten „borrador“ begonnen. Es handelt sich um den Entwurf einer Steuererklärung mit den Daten und Zahlen, die der Steuerbehörde bekannt sind. Wer mit den dort angesetzten Beträgen einverstanden ist, kann dem Finanzamt sein Einverständnis mitteilen und bekommt seine Steuerrückzahlung schneller überwiesen, als auf dem üblichen Weg. Wer bereits in den Vorjahren einen borrador beantragt hat, bekommt diesen automatisch zugeschickt. Etwa vier Millionen sind bereits verschickt worden und seit dem 15. April wurden bereits Steuerrückzahlungen überwiesen.

Wie die Steuerbehörde mitgeteilt hat, wird sie insgesamt 21,9 Millionen Schreiben mit den ihr vorliegenden Daten an die Steuerzahler verschicken, rund 1,3 Millionen mehr als in der Kampagne 2008. Die meisten davon werden per Post zugestellt.

Der Sprecher des Finanzministeriums wies darauf hin, dass die Empfänger die übermittelten Daten genau prüfen sollten, denn nicht immer liegen der Behörde sämtliche Angaben vor und müssen aktualisiert und komplettiert werden. Er unterstrich, dass die „borradores“ an sich keine Fehler aufweisen sondern wegen fehlender Daten nicht korrekt sind weil sich persönliche oder familiäre Umstände geändert haben. Im vergangenen Jahr mussten rund 40 % dieser „borradores“ berichtigt werden in den meisten Fällen weil bei Immobilienbesitz die angesetzten Katasterwerte nicht stimmten.

Einige Neuigkeiten

Bei der Steuerveranlagung für das Jahr 2009 gibt es nur wenige Neuigkeiten. Eine davon ist die Erhöhung des Freibetrages für Einnahmen aus Abfindungen für Entlassung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Waren bei der Veranlagung 2008 nur 20 der zu bezahlenden Arbeitstage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit von der Steuer befreit, so sind es jetzt 45 Tage.

Unternehmer und Selbstständige bleiben für 20 % ihres Nettoeinkommens steuerfrei wenn sie Arbeitsplätze geschaffen oder zumindest erhalten haben.

Der steuerfreie Betrag von 400 Euro bleibt für den Veranlagungszeitraum 2009 noch erhalten, wurde jedoch bereits für den Veranlagungszeitraum 2010 abgeschafft.

Steuerpflicht

Steuerpflichtig sind Personen, deren Einkünfte aus Berufstätigkeit ab 22.000 Euro brutto betragen haben und aus einer einzigen Quelle stammen. Wer Einnahmen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen erzielt hat, muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das zweite und jedes weitere Einkommen insgesamt 1.500 Euro im Jahr übersteigt.

Einkünfte aus Immobilien- und Kapitalvermögen wenn sie zusammen 1.600 Euro jährlich überschreiten.

Hilfe bei der Steuererklärung

Die Finanzbehörde bietet den Steuerpflichtigen bei der Anfertigung der Steuererklärung nach wie vor Hilfe und Beratung an. Unter der Telefonnummer 901 22 33 44 kann ein Termin vereinbart werden. Unter 902 33 55 33 werden Fragen beantwortet und Auskünfte erteilt. Beides nur in spanischer Sprache. Auch Sparkassen und Banken bieten ihren Kunden teilweise diesen  Service an.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.