Am 9. Mai tritt die Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft


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Helmpflicht für Fahrradfahrer bis 16 Jahre, höhere Strafen bei Überschreitung der Promillegrenze und andere Neuerungen

Wie im öffentlichen Staatsanzeiger Boletín Oficial del Estado (BOE) am 8. April veröffentlicht, tritt im Mai in Spanien das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz in Kraft, in dem unter anderem die Helmpflicht für Kinder festgelegt wird. Kids und Teenager, die mit dem Fahrrad unterwegs sind und die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen künftig einen Helm tragen.

Madrid – Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 20. März 2014 im Parlament gebilligt und tritt am 9. Mai 2014 in Kraft. Darin enthalten sind verschiedene Novellen, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Das Innenministerium erhofft sich als direkte Auswirkung eine weitere Senkung der Unfallopferzahl. Im Jahr 2013 kamen auf Spaniens Straßen 1.128 Menschen infolge von Verkehrsunfällen zu Tode. Das überarbeitete Gesetz hat zum Ziel, die Opferzahl weiter zu senken. Hierzu wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, die in dem überarbeiteten Gesetz ihren Niederschlag finden:

Neu ist zum Beispiel, dass die Polizei die Weiterfahrt von Fahrzeugen verhindern kann, wenn unter den Fahrgästen Kinder sind und das Fahrzeug nicht mit einem vorschriftsmäßigen Kindersitz ausgestattet ist. Kinder mit einer Körpergröße unter 1,35 m müssen in einem Kindersitz angeschnallt werden und dürfen in keinem Fall auf dem Beifahrersitz mitfahren.

Die Helmpflicht für Fahrradfahrer bis zu einem Alter von 16 Jahren gilt auf allen Straßen und Wegen im Stadtbereich und außerhalb. Erwachsene Radfahrer dürfen in der Stadt auch ohne Helm fahren.

Radarwarngeräte sind künftig verboten. Erlaubt bleiben Geräte, die lediglich über den Standort fest installierter Radare informieren. Die Geldstrafe bei Überschreitung der Promillegrenze (0,5) um das Doppelte wird von 500 auf 1.000 Euro erhöht, ebenso für Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen stehen. In diesen Fällen werden 6 Punkte vom Führerscheinkonto abgezogen.

Im Gegensatz zum deutschen System, wo Autofahrer bei Verstößen Punkte „bekommen“, werden in Spanien Punkte abgezogen. Ausgangssituation für alle erfahrenen Autofahrer sind dabei 12 Punkte. Führerscheinneulinge erhalten hingegen nur ein Startkapital von acht Punkten. Diese Punkte können bei Verstoß gegen die Verkehrsregeln abgezogen werden, wobei sich die Anzahl der abgezogenen Punkte nach der Schwere des Deliktes richtet.

Auch wer zum wiederholten Mal mit zu viel Alkohol im Blut hinterm Steuer erwischt wird, riskiert eine Strafe in Höhe von 1.000 Euro und 6 Punkte Abzug.

Bezüglich psychoaktiver Substanzen gilt ab dem 9. Mai null Toleranz, sprich Drogen jeglicher Art – mit Ausnahme der ärztlich verordneten – sind verboten, und es wird die 0,0-Grenze eingeführt. Werden bei einem Fahrer Spuren von Drogen im Blut festgestellt, droht eine Geldstrafe von 1.000 Euro und der Abzug von 6 Punkten.

Das überarbeitete Gesetz legt außerdem fest, dass der Atem-Alkoholtest bzw. der Speichel-Drogentest nicht abgelehnt werden kann. Nicht nur die Fahrer von Fahrzeugen, sondern auch die übrigen Straßenverkehrsteilnehmer, die in einen Unfall verwickelt sind, müssen sich diesen Tests unterziehen, wenn die Polizei sie anordnet.

Für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die in Spanien unterwegs sind, gilt neuerdings, dass sie umgemeldet werden müssen, wenn sie von Residenten bzw. Geschäfts- oder Firmeninhabern in Spanien genutzt werden.

Im Falle eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz wird die Frist für einen Einspruch beziehungsweise die Zahlung der Geldstrafe von 15 auf 20 Tage verlängert.

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