Bankdaten nur nach Weisung einsehbar


Richterrat und Staatsanwaltschaft mahnten die Einhaltung der Zugriffsbeschränkungen an

Einmal mehr haben sich der Richterrat und die Staatsanwaltschaft erfolgreich gegen die Beschneidung von Bürgerrechten gestellt.

Madrid – Im Zuge der Prüfung einer neuen Verordnung, mit der ein Gesetz aus dem Jahr 2010 zur Offenlegung aller Kundendaten durch die Banken umgesetzt wird, haben beide Staatsorgane darauf hingewiesen, dass in den Entwurf die vor jeder Einsichtnahme erforderliche Genehmigung durch einen Richter oder Staatsanwalt nicht aufgenommen wurde.

Es geht bei dem Gesetz um die Einrichtung und Handhabung einer riesenhaften Datenbank, welche die Inhaber und Transaktionen von 34 Millionen Depot-, Giro-, Spar- und Festgeldkonten spanischer Bürger und Residenten umfasst und die nach offizieller Lesart der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung dienen soll. Der ursprüngliche Text der Verordnung sah vor, dass vom Richterrat, den Staatsanwaltschaften, den Sicherheitskräften, dem spanischen Geheimdienst und dem Finanzamt aus auf die Daten zugegriffen werden kann und an allen Zugriffspunkten ein detailliertes Register der anfragenden Beamten und der Begründung für die Anfrage zu führen sei.

Sowohl der Richterrat als auch die Staatsanwaltschaft monierten, dass die im Gesetz von 2010 vorgesehene Genehmigung durch einen Richter oder Staatsanwalt ausgelassen worden war. Das Wirtschaftsministerium hat daraufhin den Passus korrigiert, und die Verordnung wurde in der abgeänderten Form verabschiedet.

Überprüft werden können nach der neuen Verordnung:

• Alle Personen, die an Transaktionen über 1.000 Euro beteiligt sind, wenn Zweifel daran bestehen, dass es ihr eigenes Geld ist

• Alle Transaktionen über 30.000 Euro

 • Überweisungen, die 3.000 Euro monatlich überschreiten

• Vereine und Stiftungen müssen Spender ab 100 Euro identifizieren.

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