„Cláusulas Suelo“: Ausgleich der verhinderten Einsparungen
Madrid – Zwei Jahre sind seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vergangen, in der die Banken zur vollen Vergütung der aufgrund der „cláusulas suelo“ verlorenen Einsparungen verpflichtet wurden (das Wochenblatt berichtete). Bei den „cláusulas suelo“ handelt es sich um eine ab 2009 in Darlehensverträgen mit Hypothekensicherung verankerte Klausel, welche durch eine Mindestgrenze verhinderte, dass die Darlehensnehmer von den Senkungen des variablen Zinssatzes in vollem Umfang profitieren konnten. Seit 2017 haben Hunderttausende Darlehensnehmer Rückzahlungsverpflichtungen bei ihren Banken geltend gemacht und zwar in erster Linie außergerichtlich, mangels fehlender Einigung seit Sommer 2017, bei den speziell für missbräuchliche Klauseln in Darlehensverträgen mit Hypothekensicherung eingerichteten Gerichtsstellen. Nun wurde bekannt, dass die Finanzinstitute seit Februar 2017 und bis Ende 2018 knapp 2,2 Milliarden Euro an 488.000 Betroffene im Rahmen außergerichtlicher Einigungen zurückgezahlt haben.
Innerhalb von etwa zwei Jahren haben 1,18 Millionen Kunden ihre Ansprüche geltend gemacht. 523.000 Anträge wurden abgewickelt. In 93% der Fälle kamen Bank und Kunde zur Einigung.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]