Bárcenas droht ein weiteres Verfahren


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Richter Pablo Ruz untersucht mutmaßliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den illegalen Parteispenden der PP

Luis Bárcenas, dem ehemaligen Schatzmeister der PP, steht eine neue Anklage ins Haus. Richter Pablo Ruz, der den „Fall Bárcenas“ als ausgelagerten Teil des „Falles Gürtel“ führt, tut damit einen entscheidenden Schritt, um die Partei, die aktuell die spanische Regierung stellt, für illegal empfangene Parteispenden im Jahr 2008 zur Verantwortung zu ziehen. Damals war Bárcenas als Schatzmeister und gesetzlicher Vertreter der PP gegenüber dem Finanzamt verantwortlich.

Die zuständige Finanzbehörde (Agencia Tributaria) unter der Leitung von Margarita García-Valdecasas, hat sich Ruz gegenüber bisher als wenig kooperativ erwiesen und eine Steuerpflicht der Spenden in lapidarer Weise bestritten und sich sogar dazu verstiegen, dem Richter zu empfehlen, sich andere Sachverständige zu suchen, wenn er mit der Einschätzung der Agencia Tributaria nicht zufrieden sei. Daraufhin hat der Richter nun eine elf Seiten lange Verfügung erlassen, in der er der Behörde eine Frist von fünf Tagen setzt, um „schnellstens die Höhe der Abgaben festzustellen. Diese müsste die PP möglicherweise als Körperschaftssteuer für die finanziellen Beiträge, die in der schwarzen Buchführung aus den sogenannten Bárcenas-Papieren als Spenden vermerkt wurden,  abführen“. Des Weiteren zitiert Ruz ausführlich jene Gesetzestexte, die „alle privaten und öffentlichen Personen und Einrichtungen“ verpflichten, mit den Richtern zusammenzuarbeiten.

Die Bárcenas-Papiere weisen für das Jahr 2008 ein mutmaßlich illegales Spendenaufkommen von 1.050.000 Euro aus, für welche die PP keine Körperschaftssteuer gezahlt hat. Wenn sich herausstellt, dass die Extraeinnahmen steuerpflichtig waren, geht es um Hinterziehung in einer Höhe von über 120.000 Euro. 

Die Agencia Tributaria ging bisher davon aus, dass die mutmaßlich illegalen Spenden für die PP von der Steuerpflicht befreit seien, weil „die Definition steuerbefreiter Spenden nicht beinhaltet, dass diese in Übereinstimmung mit dem Gesetz erlangt wurden“, und teilte dies dem Nationalen Gerichtshof schon vor Monaten mit. Steuer falle nur an, wenn die Spendengelder nicht dem politischen Zweck der Partei gewidmet würden, was bei Gehaltszusätzen und dem Ausbau der Parteizentrale nicht gegeben sei. 

Dies sehen, laut der Verfügung von Richter Pablo Ruz, außer ihm selbst sowohl die Staatsanwaltschaft als auch drei Richter der Strafgerichtskammer des Nationalen Gerichtshofes anders. 

Mit dem Verfahren gegen Bárcenas wegen Steuerhinterziehung soll die PP zumindest zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Eine strafrechtliche Haftung der politischen Parteien ist nach dem Gesetz erst seit 2012 möglich.  

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