Bedingungen für Freiberufler sollen verbessert werden


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Selbstständige, die nur für einen Arbeitgeber arbeiten, sollen bezahlten Urlaub erhalten

Erstmalig in Spaniens jüngster Geschichte zeigt sich eine Regierung ernsthaft gewillt, die rechtlichen Bedingungen für Freiberufler in Spanien zu verbessern. Das soll durch die so genannten Statuten der Freiberufler geschehen, für die bereits Ende September von Rechtsexperten ein entsprechendes Vorprojekt vorgelegt wurde.

Madrid – Nach Angaben der spanischen Sozialversicherung sind in Spanien derzeit 3,3 Millionen Menschen von den geplanten Verbesserungen betroffen, die laut Arbeitsminister Jesús Caldera bereits Mitte kommenden Jahres verabschiedet werden sollen.

Die verbesserte Regelung des Freiberufler-Sektors, die schon seit langem von den betroffenen Verbänden gefordert wird, sieht unter anderem eine Sozialversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls vor. Außerdem soll Freiberuflern die Möglichkeit eingeräumt werden, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Die Regierung will sogar die strittige Frage um das Recht auf Arbeitslosenunterstützung angehen, das bislang für Freiberufler in keiner Weise besteht. Dafür müsste jedoch mit allen betroffenen Parteien, nicht zuletzt den Arbeitgeberverbänden, eine Einigung erzielt werden, denn das Geld dafür würde durch eine Erhöhung der Sozialbeiträge aufgebracht.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die so genannten „abhängigen Freiberufler“, also Selbstständige, deren Einnahmen zu 75% von dem selben Arbeitgeber stammen. Sie sollen durch das Gesetz das Recht auf mindestens 15 Tage bezahlten Urlaub erhalten. Wobei noch unklar ist, wer die Kosten hierfür tragen müsste, ob die Seguridad Social oder der Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang ist auch der Anspruch auf eine Entschädigung im Gespräch, die zum Zuge kommen soll, wenn der Arbeitgeber aus ungerechtfertigten Gründen das Arbeitsverhältnis auflöst.

Außerdem sollen im Streitfall künftig nicht mehr die Handelsgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig sein.

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