Begnadigungen prominenter Personen abgelehnt


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Das Justizministerium legte negative Beurteilungen vor

Das spanische Justizministerium hat seine Informationen über die Begnadigungsgesuche für verschiedene prominente Persönlichkeiten fertiggestellt und negativ beschieden. Die letzte Entscheidung liegt jetzt beim Ministerrat, doch erfahrungsgemäß folgt dieser dem Urteil des Justizministers.

Madrid – Es handelt sich um fünf Personen, deren Fälle in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hatten und die für die unterschiedlichsten Straftaten verurteilt worden sind: Richter Baltasar Garzón, Stierkämpfer José Ortega Cano sowie drei ehemalige Politiker der Partido Popular – Jaume Matas, Ex-Präsident der Regierung der Balearen, Pedro Ángel Hernández Mateo, Ex-Bürgermeister von Torrevieja sowie der Präsident der Jungen Generationen der Partido Popular in Madrid, Ángel Carromero.

Sämtliche Informationen, die das Justizministerium eingeholt hatte, sowohl bei den Staatsanwälten, welche die entsprechenden Verfahren führten, als auch bei den Gerichten, welche schließlich die Urteile verhängten, waren negativ entschieden. Die Bedingungen, welche das Gesetz für eine Begnadigung vorschreibt, seien nicht gegeben, wurde in allen Fällen entschieden.

Der Fall des Ex-Richters am Nationalgericht, Baltasar Garzón, ist wohl der spektakulärste und weltweit durch die Medien gegangen. 2012 wurde er wegen Rechtsbeugung zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt, weil er angeordnet hatte, die Telefongespräche, welche die Köpfe des Korruptionsnetzes  „Gürtel“ mit ihren Anwälten führten, abzuhören. Internationale Juristenverbände hatten wegen des hohen Ansehens, das der Richter weltweit genießt, den Antrag auf Begnadigung gestellt. Seine Gleichgültigkeit, die er angesichts des Gnadengesuchs an den Tag gelegt habe, sei ein Beweis dafür, dass er weiterhin auf seiner Verfehlung beharre, daher sei kein Anlass für eine Begnadigung gegeben, wird jetzt die Ablehnung begründet.

Der bekannte Torero José Ortega Cano hatte 2011 unter Alkoholeinfluss einen schweren Verkehrsunfall verschuldet, bei dem ein Familienvater starb. Er war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte bis vor wenigen Tagen, als er endgültig einrücken musste, mit allen Mitteln versucht, dem Gefängnis zu entgehen. Weil er keinerlei Reue gezeigt hatte, wurde eine Begnadigung verweigert.

Miguel Ángel Carromero war bei einem Besuch auf Kuba mit seinem Auto gegen einen Baum gefahren. Dabei kamen seine beiden Begleiter ums Leben. Ein Gericht in Havanna verurteilte ihn zu vier Jahren Haft und überstellte ihn später nach Spanien, wo er seine Strafe verbüßen sollte. Nur 13 Tage saß er wirklich im Gefängnis, dann wurde ihm der sogenannte dritte Grad, der Freigang, zuerkannt. Seine Begnadigung wurde abgelehnt, weil ihm der Führerschein entzogen worden war, bevor der Unfall passierte. Außerdem habe er niemals sein Bedauern über die Straftat geäußert.

Jaume Matas, der ehemalige Präsident der Balearen, gegen den noch weitere Strafverfahren wegen Korruption und Vetternwirtschaft anhängig sind, war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Später wurde diese Strafe auf neun Monate reduziert, die er jedoch noch immer nicht angetreten hat. In seinem Fall hatte Justizminister Alberto Ruiz Gallardón erklärt, im öffentlichen und juristischen Interesse sei eine Begnadigung nicht angebracht.

Pedro Ángel Hernández Mateo, ehemaliger Bürgermeister von Torrevieja, muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er Verträge über die Müllabfuhr in seiner Stadt verschoben hatte. 2.500 Freunde und Bürger der Stadt haben mit ihrer Unterschrift seine Begnadigung verlangt, die jetzt vom Ministerium verworfen wurde.

2012 hat die spanische Regierung 501 Begnadigungen ausgesprochen 2013 waren es 190. In sieben Fällen ging es um Amtsträger, die wegen Korruption verurteilt worden waren. Weitere „Begnadigte“ in 2012 waren der Ex-Bürgermeister von Málaga sowie drei weitere Stadtverordnete, alle von der Partido Popular, die wegen urbanistischer Vergehen verurteilt worden waren.

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