Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Werner Kammer weist darauf hin, dass sich die Besteuerung von Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in absehbarer Zeit für Neu-Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben, ändern wird.
Berlin – Im derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 gibt es keine spezielle Vorschrift über die Besteuerung von Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, sodass diese Zahlungen ausschließlich dem spanischen Steuerrecht unterliegen. Hans-Werner Kammer: „Für Menschen, die vor dem 1. Januar 2015 verrentet werden, wird sich nichts ändern!“
Dies wird sich in Zukunft ändern: Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und die spanische Vizepräsidentin Salgado haben am 3. Februar 2011 am Rande des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid nach fünfjährigen Verhandlungen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Für die Bezieher von Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung bedeutet dies, dass für Menschen, die ab dem 1. Januar 2015 solche Zahlungen erhalten, in Deutschland ein Quellensteuersatz von bis zu 5% auf sie anfällt. Für diejenigen, die die Leistungen erst ab dem 1. Januar 2030 beziehen, erhöht sich der Quellensteuersatz auf bis zu 10%. Der CDU-Bundestagsabgeordnete: „Diese Rentner müssen dann auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.“ Nach Auskunft des Parlamentariers wird die deutsche Steuer auf etwaige in Spanien zu entrichtende Steuern angerechnet.
Gleiches gilt für staatlich geförderte Renten, wenn der Aufbau einer Rente über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren gefördert wurde. Nach dem Wechsel zur nachgelagerten Rentenbesteuerung (Freistellung in der Aufbauphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase) wird so für Deutschland bei Wegzug des Rentenberechtigten ein angemessenes Besteuerungsrecht als Quellenstaat sichergestellt. Für andere Renten verbleibe es – so Kammer – bei dem ausschließlichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates des Rentenempfängers.
Der CDU-Abgeordnete rät allen Betroffenen, sich rechtzeitig auf die geänderten Verhältnisse einzustellen. Das Doppelbesteuerungsabkommen findet man auf Deutsch und auf Spanisch auf der Website des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de — Wirtschaft und Verwaltung — Steuern à internationales Steuerrecht — staatenbezogene Informationen).
Hans-Werner Kammer: „Menschen, die ab dem 1. Januar 2015 in Rente gehen, sollten mit ihrem Steuerberater sprechen!“[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]