55 Fälle dieses Sozialbetrugs mit einem Schaden von 6,3 Millionen Euro wurden 2019 aufgedeckt
Teneriffa/Madrid – In Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Sozialversicherungen hat die Nationalpolizei Sozialbetrug in Höhe von 6.357.510 Euro durch die Aneignung von Bezügen aus den Renten bereits verstorbener Personen aufgedeckt. Im Zusammenhang mit insgesamt 55 Sozialversicherungsdelikten wurden spanienweit 36 mutmaßliche Betrüger identifiziert. Einige von ihnen sind auf den Kanaren ansässig. Die Polizeimaßnahmen erstreckten sich auf 21 Provinzen: Santa Cruz de Tenerife, Las Palmas de Gran Canaria, Álava, Alicante, Almería, Asturien, Barcelona, Cáceres, Kantabrien, Córdoba, Gerona, Huelva, La Coruña, Madrid, Málaga, Murcia, Orense, Pontevedra, Sevilla, Valencia und Saragossa.
Die Ermittlungen wurden aufgrund von Anzeigen ähnlicher Fälle an verschiedenen Orten des Landes in Gang gesetzt. Die Mehrzahl der Nutznießer der unzulässigen Rentenzahlungen sind Personen, die den Verstorbenen nahestehen: Geschwister, Kinder, Enkel, Nichten und Neffen, aber auch Ehepartner, Schwiegersöhne und Ex-Partner. Nicht alle können juristisch zur Rechenschaft gezogen werden, einige weil sie schon verstorben, sehr krank oder sehr alt sind, andere weil sie im Ausland, in Deutschland, den USA, Frankreich, der Schweiz, Venezuela, Ecuador oder Chile, leben.
Die Operation stellte die Polizei vor besondere organisatorische Herausforderungen. Es mussten 12.586 unberechtigte Zahlungen, 75 Bankkonten, 23 Fälle, in denen über 100.000 Euro unterschlagen wurden, 40 Renten, die über zehn Jahre nach dem Versterben des Berechtigten weitergezahlt wurden, 22 Todesfälle, die sich vor dem Jahr 2000 ereignet hatten, und 11 Fälle, bei denen der Rentenempfänger im Ausland verstorben war, analysiert werden. Bisher konnten 3.893.787 Euro der Betrugssumme sichergestellt werden.
In einem der Fälle engagierte eine Frau sogar eine Schauspielerin, die in der Bank ihre verstorbene Mutter spielte, damit sie mit gefälschten Unterschriften Zugang zu deren Konto erlangen konnte. Sie erhielt auf diese Weise in über 20 Jahren 74.000 Euro.
In einem anderen Fall war es ein Bankangestellter, der die Karten und Unterschriften einer verstorbenen Rentnerin fälschte. Er machte immer dann Barabhebungen, wenn er gerade eine ältere, gebrechlich wirkende Kundin beriet. Er spiegelte seinen Kollegen an der Kasse vor, diese sei die Inhaberin des Kontos und könne nicht lange stehen, weshalb er ihr den Gang zum Kassenschalter abnehme. Er tätigte auf diese Weise 62 Barabhebungen von dem Konto der verstorbenen Frau, auf das die Rentenzahlungen unberechtigterweise weiterhin eingingen.