Blesa haftet post mortem


Der ehemalige Präsident der Caja Madrid kam im Juli durch einen Schuss aus seinem Jagdgewehr zu Tode. Foto: EFE

Das Vermögen des Ex-Präsidenten der Caja Madrid wird zur Deckung der Schäden durch die schwarzen Kreditkarten herangezogen

Madrid – Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil vom Februar 2017 gegen den ehemaligen Präsidenten der Caja Madrid, Miguel Blesa, bestätigt. Dieser war damals als einer der Hauptverantwortlichen für die schwarzen Kreditkarten, die Aufsichtsratsmitgliedern und Bankmanagern zur Verfügung gestellt wurden und deren Ausgaben auf keiner Gehalts-, Spesen- oder Bonusabrechnung auftauchten, zu sechs Jahren Gefängnis und Schadenersatz verurteilt worden (das Wochenblatt berichtete).

Am 19. Juli, drei Wochen vor seinem 70. Geburtstag, starb Blesa in der Garage einer Jagdfinca durch eine Kugel aus einem seiner Jagdgewehre, die ihn in die Brust, ins Herz, traf. Nach offiziellen Angaben ergab die Obduktion, dass es sich um Selbstmord handelte.

Der Oberste Gerichtshof sieht Miguel Blesa, der die 436.688 Euro, die er persönlich mit der schwarzen Kreditkarte ausgegeben hat, schon zu Beginn des Verfahrens zurückerstattete, auch als ersatzweise haftbar für diejenigen Anteile der 9,3 Millionen Euro, die unter seiner Ägide insgesamt mit diesen Karten ausgegeben wurden, und die nicht von den Karteninhabern selbst zurückgezahlt werden.

Am vergangenen 23. Februar wurden im Fall der schwarzen Kreditkarten von Caja Madrid und Bankia insgesamt 65 Angeklagte wegen fortgesetzter Unterschlagung in den Jahren 2003 bis 2012 zu Strafen zwischen drei Monaten und sechs Jahren verurteilt. Über zwölf Millionen Euro wurden auf diese Weise ausgegeben – 9,34 Millionen unter der Verantwortung von Caja Madrid-Präsident Blesa und 2,69 Millionen unter dem Präsidenten der Rechtsnachfolgerin Bankia, Rodrigo Rato. Diese Gelder wurden im Rahmen des Urteils von den Angeklagten mit Zinsen zurückgefordert.

Der Oberste Gerichtshof hat nun die zivilrechtliche Haftung Blesas geklärt, während die strafrechtlichen Konsequenzen mit dem Tode des Bankmanagers erloschen sind. Die Verteidiger hatten geltend gemacht, da Blesa verstorben sei, bevor das Urteil gegen ihn rechtkräftig wurde, sei auch eine zivilrechtliche Haftung nicht mehr möglich. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung jedoch nicht an. Somit muss der Anteil an den 9,34 Millionen Euro, der wegen Insolvenz oder aus anderen Gründen nicht von den Mitangeklagten beglichen wird, aus dem Vermögen Miguel Blesas bestritten werden. Der Verstorbene besaß ein Haus in El Pinar de La Florida, Majadahonda, im Wert von rund 2,5 Millionen Euro und ein weiteres in El Escorial, in der Provinz Madrid. Zudem verfügte er über Finanzanlagen bei verschiedenen Bankhäusern.

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