Aus für den gedruckten Staatsanzeiger
Das letzte Lebensjahr des offiziellen Staatsanzeigers Spaniens, des Boletín Oficial del Estado (BOE) in gedruckter Form hat begonnen. Ab 1. Januar 2009 wird das Amtsblatt ausschließlich digital angeboten. Ab diesem Datum hat das, was auf der offiziellen Webseite www.boe.es erscheint, die gleiche Rechtsgültigkeit wie die gedruckte Version.
Madrid – Das Dekret, das die Fragen zu Formaten und Sicherheitsvorkehrungen regelt, ist derzeit in Vorbereitung.
Erst 1997 wurden zum ersten Mal Informationen aus dem BOE im Internet veröffentlicht, seit 2005 kann man kostenlos alle Ausgaben seit 1995 durchsuchen. Durch die weit bequemere Form der Computerrecherche sind die Abonnements des gedruckten Anzeigers von 50.749 in 1997 auf nur noch 16.000 in 2007 zuückgegangen. Die komplette Abschaffung wird Druckkosten von über sechs Mio. Euro und 3.500 Tonnen Papier pro Jahr einsparen.