Brüssel will Entschädigungen für Flug-Verspätung kürzen


„Den Gesellschaften eine Lösung ermöglichen“

Die Brüsseler Behörden möchten garantieren, dass Flugreisende auf jeden Fall ihr Ziel erreichen, auch wenn sie dafür einen Teil der Entschädigung verlieren, die in der derzeitigen Version vorgesehen ist.

Madrid/Brüssel – Die Europäische Kommission hat kürzlich einen neuen Vorschlag vorgelegt, der eine Änderung der Rechte des Reisenden vorsieht, die weiter geschützt werden sollen. Allerdings sieht diese neue Fassung eine Reduzierung der Entschädigung vor, auf die er im Falle einer Verspätung Anspruch hat.

Die Gesellschaften müssen ihre Passagiere zukünftig erst ab einer Verspätung von fünf Stunden entschädigen, bislang wird bereits nach drei Stunden eine Entschädigung fällig.

Die erneute Regulierung wird nach einem Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofes in Angriff genommen und besagt: für alle internationalen Flüge, die mehr als fünf Stunden später als im Flugplan vorgesehen abheben und die eine Flugstrecke von mindestens 3.500 Kilometern zurückzulegen haben, muss entschädigt werden. „Das Ziel ist, dass den Fluggesellschaften genügend Zeit gelassen wird, um das Verspätungsproblem zu lösen und den Flug doch noch starten zu lassen anstatt ihn zu annullieren“, heißt es in einem Kommentar der Kommission. Bislang seien die Airlines eher geneigt, einen Flug ausfallen zu lassen, als nach einer Problemlösung zu suchen. Immerhin sei die Entschädigung, die nach einer dreistündigen Verspätung zu zahlen sei, die gleiche, und bei einer Annullierung des Fluges würden Kosten gespart.

Der Text beschreibt auch ganz klar die „außergewöhnlichen Umstände“, die vorliegen müssen, wenn diese Kosten nicht zu zahlen sind: Naturkatastrophen oder Streiks, in keinem Fall jedoch technische Probleme oder fehlendes Personal.

„Das Europäische Parlament wird auf keinen Fall mit der Erhöhung der Verspätungszeit von drei auf fünf Stunden einverstanden sein“, hat der spanische Europa-Abgeordnete Luis de Grandes bereits wissen lassen. Er lobte jedoch die Anstrengungen, welche die Kommission unternommen hat, um die Wünsche des Europa-Parlaments zu berücksichtigen, mit dem jetzt verhandelt werden muss. Ende 2014 soll die Regulierung dann in Kraft treten.

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