Cho Vito: EU verlangt Fördergelder zurück


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Wegen „unangemessener Verwendung“ verurteilte der EuGH Spanien zur Rückgabe der EU-Zuschüsse samt Zinsen

Der gewaltsame Abriss des Fischerortes Cho Vito bei Candelaria im Jahr 2012 hat gut drei Jahre später ein Nachspiel auf europäischer Ebene.

Spanien wurde vom Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt, die Subventionen samt Zinsen, die für den Bau der Küstenpromenade, welche das Dorf ersetzte, verwendet wurden, zurückzuerstatten. 

Das Urteil stützt sich unter anderem auf eine Untersuchung der EU-Kommissionen für Umweltfragen und für Menschenrechte. Diese kam zu dem Schluss, dass es bei der Anwendung des Küstengesetzes zu Willkür gekommen sei und zu einer unrechtmäßigen Verwendung der EU-Förderung vonseiten der spanischen Autoritäten. 

So steht es in einem Kommuniqué der Kommission für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Angelegenheiten des Inneren des Europaparlaments an die Zentralregierung. Darin wird ebenfalls daran erinnert, das Spanien immer wieder Entschädigungs- und Strafzahlungen nicht erfülle, welche durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhängt wurden. 

Das Europaparlament konstatierte schon im Jahr 2008 aufgrund verschiedener Anzeigen eine Verletzung der Menschenrechte durch das umstrittene spanische Küstengesetz und forderte in einer Studie aus dem Jahr 2013 die spanischen Umweltbehörden auf, das Gesetz zu korrigieren. 

Betroffene fordern Rücktritte

Angesichts des europäischen Urteils äußerte Tomás González, zu Zeiten des Abrisses Sprecher der Anwohner Cho Vitos, nun seien Entschuldigungen fällig bei den Menschen, die ihrer Menschenrechte beraubt und obdachlos gemacht worden seien. Er erwarte, dass die Verantwortlichen nun zurücktreten müssen. 

Über den langen Zeitraum der Auslöschung Cho Vitos von 2008 bis 2012 hätten sich beide großen Volksparteien mitschuldig gemacht. Zuerst regierte die sozialistische PSOE und begann den Prozess mit der Räumung und dem Abriss von 23 Häusern. Die konservative PP vollendete das Werk, nachdem Vertreter der Partei den Anwohnern zuvor versprochen hatten, es werde ihnen nichts geschehen. González ist der Meinung, dass aufgrund des Urteils unter anderem die heutige Präsidentin des Kanarenparlaments, Carolina Darias, und die Senatorin María del Carmen Hernández Bento zurücktreten oder abgesetzt werden müssten.

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