Computer von Bárcenas ausgehändigt


Nach wiederholter Aufforderung durch die Justiz

Die Partido Popular hat im Nationalgericht in Madrid die beiden Computer des Ex-Schatzmeisters Luis Bárcenas ausgehändigt, die der Untersuchungsrichter Pablo Ruz bereits am 16. August angefordert hatte.

Madrid – María Dolores de Cospedal, die Generalsekretärin der Partei, hatte bei ihrer Zeugenaussage vor dem Richter versichert, die beiden Rechnet befänden sich in der Generalverwaltung der Partei in Sicherheit.

Von der Parteileitung wurde inzwischen versichert, die beiden Geräte seien übergeben worden, nachdem eine offizielle Aufforderung des Nationalgerichts per Fax erfolgte. Der Richter Ruz, der die sogenannten „Papiere Bárcenas“ mit der Buchhaltung „B“ des Ex-Schatzmeisters untersucht, hatte die Herausgabe der beiden Computer verlangt, nachdem die Generalsekretärin zugegeben hatte, dass sie sich im Besitz ihrer Partei befinden. Er will ihren Inhalt mit den Aufzeichnungen vergleichen, die sich auf einem USB-Stick befanden, den Bárcenas ihm am 15. Juli mit dem Hinweis übergeben hatte, darauf befände sich die besagte Buchhaltung B der Partei. Ruz nimmt an, dass er darauf die Original-Archive finden kann, welche der Ex-Schatzmeister auf dem Stick gespeichert hat.

Die beiden Rechner befinden sich in der Obhut des Justizsekretärs, der beauftragt wurde, mit der Auswertung des Inhalts zu beginnen. Richter Ruz hatte angeordnet, dass Vertreter beider Seiten anwesend sind, denn nach der Auswertung der Informationen werden die Archive an die Polizei weitergeleitet, die dann die Untersuchungen einleiten wird. Jetzt wurde ihm jedoch zu seiner Überraschung mitgeteilt, dass einer der beiden Rechner keine Festplatte enthält. Die Parteileitung ließ ihn wissen, das Gerät sei neu formatiert worden, als Bárcenas die PP verließ, damit ein anderer Mitarbeiter das Gerät benutzen konnte.

Diebstahl angezeigt

Am 1. März dieses Jahres hatte Luis Bárcenas bei der zuständigen Polizeistation eine Diebstahlsanzeige gegen die Partido Popular erstattet, konkret gegen Alberto Durán, der ohne Erlaubnis in sein Büro eingedrungen sei. Zu dieser Zeit hatte der Ex-Schatzmeister noch eigene Büroräume in der Zentralverwaltung der PP. Dort seien seine beiden Computer entwendet worden, lautete die Anzeige. Am 3. Mai schloss eine Richterin die Akte über die Diebstahlsanzeige, weil entgegen den Behauptungen von Bárcenas weder ein Raub mit Gewaltanwendung, ein Diebstahl oder eine ungerechtfertigte Aneignung festgestellt worden war. Bevor sie diese Entscheidung traf, hatte die Richterin sowohl Durán als auch Bárcenas  vernommen. Letzterer hatte zu Protokoll gegeben, das Schloss zu seinem Büro sei nicht aufgebrochen sondern komplett entfernt worden, obwohl sich der einzige Schlüssel zu seinem Büro in seinem Besitz befand.

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